Das deutsche Reich unter Otto I. dem Grofsen. 936 — 973.
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Fortdauer der Kämpfe im westfränkischen Reiche. Grerberga bittet
um deutsche Hilfe; auf Greheifs des Königs zieht Konrad von
Lothringen nach Frankreich und vermittelt einen Waffenstillstand
zwischen König Ludwig und Herzog Hugo, während dessen die
beiden Könige eine Zusammenkunft halten. Nach Ablauf des Still-
e) Über die Begründung der nordischen Bistümer vgl. Adam. brem. II, 3. 4
SS. VII, 307: Eo tempore1 Dania cismarina, quam Iudland incolae appellant,
in 3 divisa episcopatus, hammaburgensi episcopatui subiecta est. —- Agapitus
papa — Adaldago (Erzbischof von Hamburg) — ius ordinandi episcopos tarn in
Daniam quam in ceteros septentrionis populos ■— concessit. Igitur primus
ordinavit episcopos in Daniam, Hont vel Haredum ad Sliasvig, Liafdagum
ad Ripam, Reginbrondum ad Har us am. Quibus etiam commendavit illas
ecclesias, quae trans mare sunt, in Fune, Seland et Scone ac in Sueonia.
Anno archiepiscopi factum est hoc 12 (— 948). Auf der Synode zu Ingelheim
erscheinen zum ersten Male die Bischöfe von Schleswig, Bipen und Aarhus,
und es ist möglich, dafs hier ihre Investierung erst erfolgte. Mit der Ein¬
richtung dieser neuen Bischofsitze wird es Zusammenhängen, wenn Agapit dem
Hamburger Erzbischof abermals alle Rechte im Norden bestätigte, die Kölner
Ansprüche auf Bremen aufs neue zui’ückwies und die Bischöfe von Halberstadt
and Hildesheim, sowie alle angrenzenden Bischöfe aufforderte, den Hamburger
Metropoliten in allem zu unterstützen, Jaffe, Reg. pont. I, 460 no. 3641 (vom
2. Januar 948), vgl. Dümmler 167. Zu den 3 nordischen Suffraganbistiimern
Hamburgs trat später, wie es scheint erst nach 968, als viertes Oldenburg,
i vgl. Dümmler 505 n. 2.
Die im Original erhaltene Stiftungsurkunde Brandenburgs (Bresslau,
Diplomata C, p. 7, Dipl. Otton. no. 105 Stumpf 169) zeigt abweichende Daten:
1. Oktober 949, ind. 6, ann. regn. 13; ind. 6 weist auf das Jahr 947, ann. regn. 13
auf 948 hin. Entscheidend" für 948 ist für Stumpf, Dümmler 168 n. 1 und
Sickel, Dipl. p. 188 der Zusatz: consultu Maiini, romanae ecclesiae legati,
dessen Abreise nach Flodoard nach Ablauf des "Winters 948/949 erfolgte. Die
Havelberger Urkunde, die nur aus einem Kopialbuch bekannt ist (Dümmler
168 n. 2, Dipl. Otton. no. 76 Stumpf 133), nennt als Tag des Erlasses den
9. Mai 946; da jedoch auch hier des lconsultus et inductus — Marini’ gedacht
wird, von einer Anwesenheit des Marinus aber in Deutschland im Jahre 946
nirgends berichtet wird, so ist es wahrscheinlich, dafs eine — vielleicht nicht
unbeabsichtigte — Änderung der Jahreszahl durch den Abschreiber stattgefunden
hat, zumal dieselbe auch inhaltlich mehrfach Anlafs zu Zweifel bietet, vgl.
Dümmler 163 n. 3.2 Der erste Bischof von Havelberg war Dudo, der von
Brandenburg Thietmar; über die Sprengel vgl. Dümmler 169.
1) Zuvor berichtet Adam von einem Feldzuge Ottos gegen Dänemark, der ihn bis an das Meer geführt
habe, quod Nortmannos a Danis dirimit- et usque in praesentem diem a victoria regis Ottinsund dicitur. Bei
der Rückkehr habe sich ihm Harald Blatand in der Nähe von Schleswig zum Kampfe gestellt, sei aber unter¬
legen und habe darauf von Otto sein Reich zu Lehen genommen. Doch darf die Annahme eines Dänenzuges
durch Grunds Untersuchungen (Forsch, z. d. G. XI, 56111.) als widerlegt betrachtet werden.
2) Sickel, Dipl. p.188 hält an 946 fest.