Object: Deutsche Geschichte bis zur Gegenwart (Teil 2)

§ 36. Ludwig der Bayer und Friedrich von Osterreich. 91 
§ 36. Ludwig der Bayer und Friedrich von Österreich. 
1. Die Doppelwahl und der Bürgerkrieg. Nach Hein- 
richs VII. Tode wurde von einem Teile der Kurfürsten Ludwig der 
Bayer aus dem Hause Wittelsbach (1314—1347), von einer an- 
deren Partei Friedrich der Schöne von Österreich (Albrechts I. ;e3^|= 
Sohn 1314—1330) gewählt; beide, einst in ihrer Jugend innig be- 
freundet, bekämpften einander heftig, so daß ein Bürgerkrieg das 
Reich spaltete. Nachdem die habsburgische Partei durch die Nieder- 
läge, die Friedrichs kriegerischer Bruder Leopold gegen die SchWeizer 
1315 bei Morgarten erlitt, sehr erheblich geschwächt worden war, °i3nfen 
ward Friedrich in der Schlacht bei Mühldorf und Ampfing am 
Inn 1322, namentlich durch das rechtzeitige Eingreifen des mit Ludwig 
verbündeten Friedrich von Hohenzollern, besiegt und gefangen 
genommen (die Sage von dem „frommen Schweppermann"). Trotz¬ 
dem setzte die österreichische Partei unter Leopold den Krieg mit Glück 
fort. Da entließ Ludwig, um den Frieden wieder herzustellen, zu- 
gleich in Erinnerung an die alte Freundschaft und aus aufrichtiger 
Hochachtung, Friedrich aus der Gefangenschaft auf der Feste Traus- 
nitz und nahm ihn zum Mitkaiser an (vgl. Schiller „Deutsche Treue"). 
Friedrich starb indes bereits 1330. 
2. Regierung Ludwigs. Ludwigs Hauptgegner war der von 
Frankreich abhängige Papst Johann XXII., der ihn mit dem Banne 
und das Reich mit dem Interdikt belegte (1309—1377 „babylo¬ 
nische Gefangenschaft" der Päpste in Avignon, seitdem Phi- 
lipp IV. der Schöne von Frankreich den Papst gezwungen hatte, seinen 
Sitz von Rom nach Frankreich zu verlegen, vgl. § 31 a. E. über 
den Untergang des Templerordens). Ludwig aber zog nach Italien 
und wurde in Rom ohne den Papst zum Kaiser gekrönt. Als 
auch Johanns XXIL Nachfolger sich nicht nachgiebiger erwies, er- 
klärten die deutschen Kurfürsten auf dem Kurverein in Rettse^nfems 
1338, daß der durch die Mehrzahl der Kurfürsten gewählte König 
der Bestätigung des Papstes nicht bedürfe. Seitdem fand der 
Grundsatz, daß des Kaisers Würde von Gott und nicht vom Papste 
stamme und daß der von den Kurfürsten erwählte König das Recht 
auch zur Führung des kaiserlichen Titels besitze, im Reiche all¬ 
gemeine Anerkennung. 
3. Ludwigs Hausmacht. Sein Ende. Mit seinem Herzog- 
tum Oberbayern hatte Ludwig auch Niederbayern vereinigt; er
	        
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