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Zweite Periode, von 768 bis 1095.
lang „am weitesten nach Osten" ausgedehnt (jedoch blieb das Land bis zur
Leitha. bei Deutschland). Im Weste n sicherte er den Besitz Lothringens
gegen Frankreich (Heinrich I.). Nach Italien zog Heinrich nochmals (1055),
um die Normannen in Neapel zu Paaren zu treiben, indem diese die ihnen
vom Papste (s. o. S. 30) zugesprochene Herrschaft weiter auszudehnen trach-
teten. Als er bald nach seiner Rückkehr starb, war sein Sohn
1056 bis Heinrich IV. (1056 bis 1106), erst 6 Jahr alt, doch bereits seit
1106 3 Jahren als Nachfolger anerkannt. Seine Mutter Agnes übernahm die
Vormundschaft, sie besaß aber nicht Kraft genug, weder die Erziehung des
leidenschaftlich reizbaren Sohnes zu leiten, noch den Stämmen bei ihrem
Streben nach Selbständigkeit, insbesondere den unruhigen sächsischen Großen,
entgegen zu treten. So mußte sie das Herzogthum in Alamannien erblich
verleihen (die geringeren Fürstenämter, der Grafen, Markgrafen und Pfalz-
grasen, waren schon länger allmählich erblich geworden) und Baiern dem
mächtigsten sächsischen Großen, Otto von Nordheim, erthcilen. — 1062
entführte Hanno von Cöln den jungen Kaiser, um ihn in streng religiöser
Weise zu erziehen, indeß kam dieser bald in die Hände Ad albert's, des
Erzbischoss von Bremen, der allen seinen Lüsten Vorschub leistete. Besonders
aber nährte Adalbert, der bei seinem Streben nach einem Patriarchat des
Nordens in den sächsischen Fürsten Widersacher gefunden hatte, in Heinrich's
Seele den Haß gegen die Sachsen wie gegen die Fürsten, Gesinnungen,
zu denen der Sprößling des fränkischen Hauses schon zu sehr geneigt war.
Verhängnißvoll wurde es, als Heinrich Otto von Nordheim, auf die Anklage
des übel berüchtigten Ritters Egino, um Hochverrath dcs Herzogthums
Baiern beraubte und zugleich dessen Freund, den Billunger Magnus^), der
eben zum Erbbesitz von Sachsen gelangen sollte, gefangen nahm. Von 60,000
Sachsen in der Harzburg umlagert, floh Heinrich heimlich und fand erst in
Worms Beistand (wofür er dieser Stadt, als einer „Burg des Reichs",
zuerst das Waffenrecht ertheilte). Nach einem Frieden zu Goslar (1074)
wurde die Harzburg gebrochen; da aber jetzt Rudolf, Herzog von Schwaben,
dem die Sachsen früher den Thron verheißen hatten, zu Heinrich übertrat,
1075 siegte dieser (1075) bei Hohenburg an der Unstrut. Treulose Behandlung
der besiegten sächsischen Großen zog ihm jedoch eine Anklage von denselben
bei dem Papste zu, und dieser — der kräftige Gregor VII. — verband
sich mit den auf Heinrich erbitterten deutschen Fürsten, um die Macht des
Kaiserthums zu brechen.
Gregor VII.
(Hildebrand) hatte den großen Gedanken gefaßt, der Kirche durch Erhebung
des Papstthums über die weltliche Macht die Herrschaft in der rohen Zeit
zu sichern. Schon als Rathgeber früherer Päpste hatte er es durchgesetzt,
i) Die letzten Billunger (vgl. S. 34) waren: Bernhard II. (1011 bis
1059), Orbulf (t 1071), Magnus (f 1106).