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nicht auf's Neue verwirre, bestimmte sie in einem Testamente,
daß der Großfürst Peter ihr Nachfolger fcyn und bis zu seinem
sechzehnten Jahre unter einem Vormundfchaftsrathe stehen solle.
Nach seinem Tode sollten seine Kinder, uild im Falle er deren
nicht hinterließe, die Prinzessin Anna, Herzogin von Holstein,
Peters älteste Tochter, und deren Nachkommen den Thron bestei¬
gen; stürbe diese aber unbeerbt, so sollte ihr die Prinzessin Eli¬
sabeth, zweite Tochter Peters, und dieser endlich Natalia,
Peters Großtochter, von dem unglücklichen Alez-ei, folgen. Ueber-
dics bestimmte sie noch jeder Prinzessin, außer dem Brautschale
von 300,000 Rubeln, eine Million Rubel und jährlich 100,000
Rubel, so lange sie im Lande blieben. Der Großfürst sollte
übrigens sich mit einer von den Töchtern Menzikoffs vermählen.
Kaum hatte Catharina dies ihr Testament unterzeichnet , als
der Tod sie am 17. Mai 1727, Abends um 8 Uhr, hinraffte.
Sie starb in demselben Palastc, wo ihr Gemahl seinen Geist auf-
gegeben hatte, im 42, Jahre ihres Alters. Ihren frühen Tod
verschuldete sie selbst durch den übermäßigen Genuß starker Ge¬
tränke, woran sie durch ihren Gemahl war gewöhnt worden.
Insbesondere liebte sie den feurigen Saft der ungarischen Trau¬
be, in welchen sie ein gemeines Backwcrk, Kringel oder Bräzcl
genannt, einzutauchen pflegte, und den in großer Menge zu sich nahm,
so daß sie fast immer einen Rausch davon trug. Eine Folge die¬
ser Unmäßigkeit war die Wassersucht, der bei ihrem Entstehen
leicht hätte vorgcbaut werden können, wenn sie die ihr von den
Aerzten vorgcschriebenen Arzneien mit mehrerer Sorgfalt gebraucht
und eine größere Diät gehalten hätte. Allein sie setzte nicht nur
ihre gewohnte Lebensweise unbekümmert fort, sondern schadete
sich auch noch mehr dadurch, daß sie in den kalten Frühlings¬
und Herbstnächten häufig spatzieren ging. Hierdurch wurde denn
ihre Gesundheit völlig zerrüttet, und sie näherte sich mit raschen
Schritten dem Grabe. Der Aufbruch eines Geschwüres in
Frauenzimmer sollen sich unter keinem Vorwände betrinken, und
Mannspersonen dürfen vor neun Uhr nicht betrunken seyn.
Damen, die Pfand-, Frage-, Commandirspiel u. dgl. treiben,
sollen nicht viel lärmen, oder zu ausgelassen seyn.
Keine Mannsperson soll mit Gewalt einen Kuß rauben, und Nie¬
mand soll, bei Strafe künftiger Ausschließung, einem Frauenzimmer
in der Assembler Schläge an bieten.