Object: Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (Teil 5)

Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit 
Während bei Beginn der christlichen Zeitrechnung römisches Imperium 
und römisch - griechische Bildung fast an allen Küsten des Mittelländischen 
Meeres herrschten, traten gleich in den ersten vier Jahrhunderten nach Christi 
Geburt, der Zeit des sinkenden Altertums, tiefgreifende Änderungen ein. 
Die Gebirgsschranke, die Süd- und Mitteleuropa voneinander trennt, wurde 
durch den Verkehr überwunden und der römisch-griechischen Kultur der Zu¬ 
tritt nach Nordeu eröffnet. Dadurch traten auch die Germauen in diese 
Kulturwelt ein. Zugleich aber erfuhr die antike Kultur eine Umwandlung 
durch das Christentum, das trotz aller Verfolgungen und trotz der rechtlosen 
Stellung, die seine Gemeinden im Staate einnahmen, sich allmählich über 
das ganze Reichsgebiet ausbreitete und schließlich auch die Barbaren gewann. 
A. Römer und Germanen in den beiden ersten Jahr- 
Hunderten nach Christi Geburt. Anfänge des Christentums. 
1. Das Römische Kaiserreich. 
§ 1. Das Julisch-Claudische Herrscherhaus (30 v. Chr. bis 68 n. Chr.). 
Als C. Julius Cäsar Octavianus im Jahre 27 v. Chr. auf sein außer- ^tamanus 
ordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit (30 v. bis 
zurückgeben wollte, übertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner 14 n ^r )- 
Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl über das Heer und die 
Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein Heer stand, 
ausgenommen Afrika\ sowie den Titel „Augnstus", „der Erhabene", 
„der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul 
erwählt, alljährlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Sacro- 
sanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der 
obersten Priesterkollegien. 
Dem Senate blieb die Verfügung über die Staatskasse (das Ära-Senat, 
rium) und bie Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er hatte an 
der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung noch immer 
einen wesentlichen Anteil. Das Volk übte das Recht aus, die Beamten Von. 
zu wählen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis 
Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Befngniffe an den Senat 
übertrug. Die Reihenfolge der Ämter blieb erhalten, nur waren alle 
Beamten dem Kaiser untergeordnet, der auch die Zensur übernahm. 
1 Ägypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.
	        
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