Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit
Während bei Beginn der christlichen Zeitrechnung römisches Imperium
und römisch - griechische Bildung fast an allen Küsten des Mittelländischen
Meeres herrschten, traten gleich in den ersten vier Jahrhunderten nach Christi
Geburt, der Zeit des sinkenden Altertums, tiefgreifende Änderungen ein.
Die Gebirgsschranke, die Süd- und Mitteleuropa voneinander trennt, wurde
durch den Verkehr überwunden und der römisch-griechischen Kultur der Zu¬
tritt nach Nordeu eröffnet. Dadurch traten auch die Germauen in diese
Kulturwelt ein. Zugleich aber erfuhr die antike Kultur eine Umwandlung
durch das Christentum, das trotz aller Verfolgungen und trotz der rechtlosen
Stellung, die seine Gemeinden im Staate einnahmen, sich allmählich über
das ganze Reichsgebiet ausbreitete und schließlich auch die Barbaren gewann.
A. Römer und Germanen in den beiden ersten Jahr-
Hunderten nach Christi Geburt. Anfänge des Christentums.
1. Das Römische Kaiserreich.
§ 1. Das Julisch-Claudische Herrscherhaus (30 v. Chr. bis 68 n. Chr.).
Als C. Julius Cäsar Octavianus im Jahre 27 v. Chr. auf sein außer- ^tamanus
ordentliches Imperium verzichten und dem Gemeinwesen seine Freiheit (30 v. bis
zurückgeben wollte, übertrugen ihm Volk und Senat einen Teil seiner 14 n ^r )-
Gewalt von neuem. Er erhielt den Oberbefehl über das Heer und die
Flotte und die Verwaltung aller Provinzen, in denen ein Heer stand,
ausgenommen Afrika\ sowie den Titel „Augnstus", „der Erhabene",
„der Erlauchte". Mehrere Jahre hintereinander wurde er zum Konsul
erwählt, alljährlich zum Tribunen, womit ihm die tribunizische Sacro-
sanctitas und das Vetorecht erneuert wurden; dazu war er Mitglied der
obersten Priesterkollegien.
Dem Senate blieb die Verfügung über die Staatskasse (das Ära-Senat,
rium) und bie Verwaltung der ihm zuerteilten Provinzen; er hatte an
der Beratung der Staatsangelegenheiten und der Gesetzgebung noch immer
einen wesentlichen Anteil. Das Volk übte das Recht aus, die Beamten Von.
zu wählen, doch war es an den Vorschlag der Kaiser gebunden, bis
Tiberius auch diesen letzten Rest seiner politischen Befngniffe an den Senat
übertrug. Die Reihenfolge der Ämter blieb erhalten, nur waren alle
Beamten dem Kaiser untergeordnet, der auch die Zensur übernahm.
1 Ägypten wurde als kaiserliches Privateigentum behandelt.