Ueber geographischen Unterricht.
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Vielheit der Natur zusammen geht, den Menschen, in welchem die Natur
Geist wird," m. a. W. die Einwirkung allgemeiner und speeieller Faktoren
auf den Menschen in physischer und intellektueller Hinsicht, Völkeruuterschiede,
Völkerverbreitung und Völker-Vervollkommnungsfähigkeit, sowie endlich die
Sphären, in denen sich das Bewußtsein des Menschen in organischen Ge-
staltungen offenbart und sich selbst als Volksgeist gegenständlich wird, m. a. W.
die Staaten, deren Kulturzustäude und die Naturseite derselben: Berg
und Thal, Fluß und Meer, Wald und Wüste, überhaupt Grund und
Boden, ihre natürlichen Schätze, politischen Grenzen, Eintheiluug und wich-
tigen Ortschaften.
Hiemit schließt sich die Geographie als eine für sich bestehende
Wissenschaft ab, indem sie der Ethnographie die nähere Schilderung
der Völker, der Topographie die Aufzählung auch unwichtiger Ortschaften,
und der Statistik die eigentliche Staatenbeschreibung überläßt.
Die Statistik hat cs mit der übersichtlichen Ordnung aller derjenigen Angaben
und Schilderungen zu thun, woraus sich der Zustand eines Staats bezüglich seiner Lage
und natürlichen Hilfsquellen, seiner religiösen, moralischen, intellektuellen und gewerb-
lichen Bilduug, seiner iuuern Einrichtungen und äußern Verhältnisse, sei es in der Ge-
genwart oder in einem bestimmten Momente der Vergangenheit möglichst klar erkennen
läßt. Worauf es bei Aufsuchung und Erörterung dieser Gegenstände ankommt nnd nach
welcher Methode in ihrer Aufstellung verfahren werden kann, lehrt die Statistik in
ihrem allgemeinen oder theoretischen Theile, während die Staatenbeschrei-
bung selbst die angewandte oder besondere Statistik genannt werden kann.
§. 3. Streng wissenschaftliche Anordnung paßt nicht überall für den
Jugendunterricht, der sich mit Recht Abweichungen davon erlaubt, sowie er
schon in Behandlung der einzelnen Theile oft anders zn verfahren genöthigt
ist. Sowohl allgemeine pädagogische, als auch besondere Regeln,
die sich aus der Eigentümlichkeit des geographischen Lehrfachs ergeben, sind
hierin die Führer. Man wird es nicht am unrechten Orte finden, wenn
hier die wichtigsten dieser Regeln berührt werden.
§. 4. Zuerst soll man nicht vergessen, daß der Vortrag auf Schulen
verschieden ist von dem akademischen; die Schule hat nur vorzubereiten
zur strengen wissenschaftlichen Auffassung, und deshalb Vieles zu übergehen,
was sich füglich erst dem reiferen Alter bieten läßt oder was zum eigentlich
geographischen Studium gehört. In den inhaltreichen Schriften eines Berg-
Haus, eines Ritter nnd andrer, gibt es gar viele sinnvolle Vergleichungen,
Betrachtungen und Hypothesen, die den Lehrer ergötzen können, ohne zugleich
für die Schule uothwendig zu fein. Auch ist zu bedenken, daß die Jugend
noch mit andern Lehrfächern sich zu beschäftigen, folglich auf eiu einzelnes,
wie die Erdbeschreibung, nur wenig Zeit zu verwenden hat. Und da die
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