Full text: H. A. Daniels Lehrbuch der Geographie für höhere Unterrichtsanstalten

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§ 36. Die Staaten der Erde. 
stimmten Gesetzen (Schutz der Schwachen!) in Ruhe und Sicherheit mit¬ 
einander zu leben. Solche Vereinigungen nennt man Staaten. Ihr 
Ausgangspunkt ist die Familie. In jedem Staate müssen nun die be¬ 
stehenden Gesetze ausgeführt, oder, wenn es not tut, neue gegeben, und 
es muß für die gemeinsamen Ausgaben gesorgt werden. Das kann auf 
verschiedene Weise geschehen, und danach ist die V e r s a s s u n g der Staaten 
eine verschiedene. 
Ist die höchste Gewalt mehreren oder einem auf Zeit gewählten 
Oberhaupte (Präsidenten) übergeben, so heißt der Staat Republik 
oder Freistaat. 
Besitzt dagegen Einer lebenslänglich die höchste Gewalt, so 
ist der Staat eine Monarchie. Die Monarchie ist jetzt in allen 
monarchischen Staaten erblich, da die höchste Gewalt in der Familie des 
Regierenden forterbt. Kann ein Monarch über Freiheit, Leben und Besitz 
seiner Untertanen verfügen, ohne dabei an ein Gesetz, höchstens an ein 
gewisses Herkommen gebunden zu sein, so ist der Staat eine despotische 
Monarchie oder eine Despotie. Verwaltet der Monarch die Re¬ 
gierung allein, wenn auch nach Gesetzen, denen er selbst mit unterworfen 
ist, so haben wir eine unumschränkte oder absolute Monarchie; 
übt aber der Monarch die Gesetzgebung und Verwaltung des Staates g e - 
m e i n s a m mit Vertretern des Volkes (Ständen) nach einem Grundgesetz 
(K o n st i t u t i o n), worin dies Verhältnis bestimmt festgestellt ist, so bildet 
das Land eine konstitutionelle (verfassungsmäßige) Monarchie. 
Die verschiedenen Titel der Monarchen, Kaiser, König, Gro߬ 
herzog, Herzog, Fürst, welche heute nur noch eine Rangabstufung 
bezeichnen, sind für die Art der Verfassuug gleichgültig. 
Die Form der Despotie herrscht in den asiatischen und afrikani¬ 
schen Staaten bor, in Europa sind bei weitem die meisten Staaten konsti 
tntionelle Monarchien, Amerika ist der Erdteil der Republiken. 
Fast alle großen Staaten sind vom T i e s l a n d e ausgegangen und 
beruhen aus einem großen Tieflande, das seine Macht allmählich über die 
benachbarten Hochlandsgebiete ausgedehnt hat. Die Großstaaten der 
Erde haben das Bestreben, sich, soweit es möglich ist, in der Richtung der 
Breitengrade auszudehnen, daher erstrecken sie sich meist weiter in 
westöstlicher als in nordsüdlicher Richtung. Die nördliche gemäßigte 
Zone ist die Region der Großstaaten, wie denn auch in dieser Zone 
fast allein sämtliche Millionenstädte der Erde liegen. 
Die Bevölkerung der Staaten zersällt in die städtische und in die 
ländliche, deren Grenzen sich fortwährend verschieben. In dieser Be¬ 
wegung läßt sich als Regel erkennen: daß die meisten Bewohner nur
	        
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