Das türkische Reich. 263
9 Montenegro (Tschernagora) ethnisch zu Bosnien, der Gebirgslage nach mehr zu
Albanien; Fürst („Hospodar") zu Zettinje (3500 F., 1140 Mtr. hoch) mit 1 Senat.
10 Es besteht aus dem eigentl. Stambul der Türken, wo kein Nichtmoslem wohnen
darf (das Stadtdreieck zwischen der Propontis und der Hafenbucht Chrysokeras) und aus
zahlreichen Vorstädten jenseits des „goldenen Horns" und am Bosporus hin, darunter
Pera und Galata, sowie auf der asiatischen Seite Scutari (Jsküdar, 100000 E.),
ebendaselbst einst Chalcedon; zusammen weit über 1 Will. < Stambul für sich über
Mill.). Große Handels- und Fabrikstadt mit einer der gemischtesten Bevölkerungen, voll
des Monumentalen, darunter: das „Serail" (eigentlich 1 Stadt für sich an der
Stelle des alten Byzanz und der späteren Akropolis in der Spitze des Stadtdreiecks)
und die jetzige Residenz in Dolma-Baghdsche (Vorstadt am Bosporus); die „hohe
Pforte"; mehrere Moscheen, voran die Aja Sophia (ehemalige Sophienkirche), die Su-
leimanje, Achmetje; das Schloß der 7 Thürme (das alte „Kyklopion") und der alte
Hippodrom; die Wasserleitung und die Brücken des goldenen Horns.
" Diese sind: Prisrin und Philippopel (je um 40000); Sofia, Seres
und Uskup (je um 30000); endlich (um 20000): Ruschtschuk, Schumna, Widin,
Schkodra (Scutari in Albanien), Larissa (Jenischeher), Rhodos; übrigens sind die
Angaben über die türkischen Städte minder zuverlässig.
12 Monumentales (außerhalb Constantinopel): Selimsmoschee zu Adrianopel, die
ehemalige Demetriuskirche und Kaiser Antonius Triumphbogen zu Salonich; ferner die
Klöster und Kirchen des Athos, die sich gegenüberliegenden Dardanellenschlösser. Herab-
gekommene, refp. verschwundene Städte: Rhodos, Knossos, Gortyna, Thessalonice
(übrigens wieder am meisten gehoben), Pella, Philippi, Potidäa, Amphipolis, Sardica
(Ruinen südlich von Sofia), Nikopolis (in Epirus), Justinianopolis, Trajanopolis u. f. w.
13 Außerdem die ältere Verbindungsbahn der Donau mit dem Pontus von Tscher-
nawovda nach Küstendsche; die Hauptlinien aber von Belgrad einerseits über Sofia,
Philippopel und Adrianopel nach Constantinopel, anderseits über Uskup nach Salonich,
noch stets Projeet; im Ganzen erst 40 M.
C. A ußereurop äisch e Länder.
XII. Vorderafien.
§. 208. Das türkische Reich. — Nach Flächeninhalt und Volks-
menge (freilich klein für die herrlichen Länder) immerhin sehr bedeutend:
die unmittelbaren Lander in Europa und Asien zusammen c. 29000
Q.M. mit 27 Mill., mit Einschluß aller, freilich sehr lose mit der Pforte
zusammenhängenden Vasallenstaaten in 3 Erdtheilen 90000 Q.M. mit
c. 40 Mill. Längst in Auflösung begriffen (§. 204) und in seinem euro-
päischen Mittelpunkt nur durch die Politik der Mächte erhalten; trotz man-
cher Europäisirung, besonders in militärischen Einrichtungen, keine wahrhafte
Organisation, zumal im Finanzwesen, der schwächsten aller schwachen Seiten
des halbbarbarischen Staats, der unter der jährlich anwachsenden Schulden-
last und noch mehr unter der fortschreitenden Anhäufung des Besitzes in
der Hand der muhamedanischen Geistlichkeit leidet. Auch ist der Koran
nicht nnr die religiöse, sondern auch die rechtliche Grundlage des Osmanen-
staats, desfen Herrscher, „Padischah", zugleich geistliches Oberhaupt der Sun-
niten (§. 82), „Chalif" — Die asiatische Türkei (31600 Q.M.,
16'/2 Mill.) ist das eigentliche Hauptland, uud hier wieder Kleinasien, Hauptsitz
der Osmanen selbst. Sie besteht aus mehreren wohlbegränzten und speci-
fischen Ländern (§§. 209 u. ff.) von weltgeschichtlichen Rollen und großen
Naturauszeichnungen; auch schon früher in anderen Großreichen (vom alt¬