Full text: Die Grundzüge der Geographie

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die Weichsel (§ 16), die an den Vorbergen der Karpaten ent¬ 
springt und von rechts her den Bug aufnimmt. 
Die Flüsse der Deutschen Tiefebene (§ 16) ergießen sich 
in die Ost- und Nordsee, die der Französischen zum Teil in den 
Kanal, nämlich die Seine mit der Marne, zum Teil in den 
Golf von Biscaya, nämlich die Loire und Garonne; durch 
das Südfranzösische Tiefland strömt zum Golf du Lion die 
Rhone; durch das Lombardische zum Adriatischen Meere der 
Po, beide aus dem Alpenland; zum Schwarzen Meere endlich 
die Donau, die mit ihrem oberen Laufe dem Deutschen Mittel¬ 
gebirge (§ 11), mit ihrem mittleren der Ungarischen und ihrem 
unteren der Walachischen Tiefebene angehört. [Vergl. Diercke, Karte 
der Meeresgebiete.] 
§ 27. Politisch zerfallt Europa in 26 selbständige Staatenbil¬ 
dungen, und zwar in 3 Kaiserreiche: Deutschland, Österreich, 
Rußland; ein Großsultanat: die Türkei; 13 Königreiche: 
Großbritannien und Irland, Italien, Spanien, Ungarn (mit 
seinen Nebenländern), Rumänien, Belgien, die Niederlande, 
Schweden, Norwegen, Dänemark, Portugal, Griechenland, 
Serbien; ein Großherzogtum: Luxemburg; 4 Fürstentümer: 
Bulgarien, Montenegro, Monaco, Liechtenstein; 4 Republiken: 
Frankreich, der Schweizer Bundesstaat, San Marino, Andorra. 
Von diesen sind die Länder der ungarischen Krone mit dem 
Kaiserreich Österreich zu einer konstitutionellen Monarchie und 
Norwegen und Schweden durch Personalunion verbunden. 
Im folgenden werden diese Staaten gruppenweise nach 
ihrer geographischen Lage zusammengestellt: 1. Mitteleuropa 
(Deutschland, die Niederlande, Luxemburg, Belgien, die Schweiz, 
Liechtenstein, Österreich-Ungarn). II. Osteuropa (Rußlandj. 
III. Nordeuropa (Schweden u. Norwegen, Dänemark). IV. Nord¬ 
west- und Westeuropa (Großbritannien und Irland, Frank¬ 
reich). V. Südeuropa (Spanien [Andorra] und Portugal, Italien 
[Monaco, San Marino], die Türkei, Bulgarien, Rumänien, Serbien, 
Montenegro und Griechenland). 
L Mitteleuropa. 

Das Königreich der Niederlande (Holland) 
(33000 qkm mit 5 */4 Mill. Einw.) 
§ 28. umfaßt das Mündungsgebiet des Rheins, der Maas und 
Schelde und bildet die Fortsetzung der Norddeutschen Tief¬ 
ebene; es grenzt an die Nordsee, die zu verschiedenen Malen
	        
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