Das Deutsche Reich.
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10. Die Provinz Ostpreußen. Am Pregel: die Hauptstadt Königs-
berg. An der Memel: Tilsit. .
11. Die Provinz Posen. An der Warthe: die Hauptstadt Posen. Brom-
berg (a. d. Brahe).
12. Die Provinz Schlesien. An der Oder: die Hauptstadt Vre sl au und
Glogan. In und an den Sudeten: Glatz, Neiße (a. d. Neiße), Waldenburg.
An der Görlitzer Neiße: Görlitz. In Oberschlesien: Königshütte.
Die übrigen Staaten der Norddeutschen Tiefebene.
a) Westlich der Elbe.
1. Das Großherzogtum Oldenburg. Hauptstadt Oldenburg.
2. Das Herzogtum Braunschweig. Hauptstadt Braunschweig.
3. Das Herzogtum Anhalt. Hauptstadt Dessau. Bernburg.
4. Die Freie und Hansestadt Bremen. Hauptstadt Bremen. Bremerhaven.
b) Östlich der Elbe.
1. Die Freie und Hansestadt Hamburg. Hauptstadt Hamburg.
2. Das Großherzogtum Mecflenburg-Schwerin. Hauptstadt Schwerin.
Rostock.
3. Das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz. Hauptstadt Neu¬
strelitz.
4. Die Freie und Hansestadt Lübeck. Hauptstadt Lübeck.
Staatliche Verhältnisse des Deutschen Reiches.
Das Deutsche Reich besteht aus 26 Staaten. Diese sind:
4 Königreiche: Preußen, Bayern, Württemberg, Sachsen;
6 Großherzogtümer: Baden, Hessen, Sachsen-Weimar, Oldenburg,
Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz;
5 Herzogtümer: Sachsen-Meiningen, Sachsen-Koburg-Gotha, Sachsen-
Altenburg, Anhalt, Braunschweig;
7 Fürstentümer: Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schwarzburg-
Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe;
3 Freie Städte: Lübeck, Hamburg, Bremen;
1 Reichsland: Elsaß-Lothrmgen.
Weitaus der größte Staat ist Preußen. Dieses umfaßt von den
540000 qkm des Deutschen Reiches 350000, also nahem % und von dessen
60 Mill. Einw. 37 Mill., also %. Schon das Königreich Bayern, das zunächst
folgt, nimmt nach dem Flächeninhalt (76000 qkm) nur 1/7 der Größe des Deutschen
Reiches ein und hat nur 1j9 (61j2 Mlll.) von dessen Gesamtbevölkerung.
Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat. Die Kaiserwürde kommt
stets dem Könige von Preußen zu.
Unter Schutz und Verwaltung des Reichs stehen auch die überseeischen
Besitzungen Deutschlands; in Afrika: Togo, Kamerun, Deutsch-Südwest-
afrika, Deutsch-Ostafrika; in der australischen Inselwelt und in Poly-
nesien: Kaiser Wilhelmsland, der Bismarck-Archipel und zwei der Solomon-
Inseln; die Marshall-, Karolinen- und Marianen-Inseln; ferner die beiden
Samoa-Jnseln Upolu und Savaii; endlich in Asien: Kiautschou.