Die Deutschen Schutzgebiete.
(Vgl. D. Sch.-A. 36, 37, 42/43.)
§ 244. Die Besitzergreifung überseeischer Gebiete durch europäische
Staaten beginnt am Ende des 15. Jahrhunderts mit der Entdeckung
Amerikas und des Seeweges nach Ostindien. Daran beteiligten sich
zunächst die atlantischen Staaten Spanien, Portugal, Holland, England
und Frankreich. An der Wende des 17. Jahrhunderts versuchte auch
Preußen (unter der Regierung des Großen Kurfürsten) an der west-
afrikanischen Küste festen Fuß zu fassen, aber diese erste koloniale Unter-
nehmung eines deutschen Staates nahm ein rasches Ende. Erst mußte
Deutschland politisch geeint sein, ehe es daran denken konnte, sich an
dem Wettbewerbe der europäischen Völker um die Herrschaft über die
Erde zu beteiligen. Das geschah der Hauptsache nach in den Jahren
1884 und 1885, wenn auch die folgenden Jahre noch manche Er-
Weiterung des damals Erworbenen brachten. Eingeleitet wurde die
koloniale Bewegung durch die Handelsunternehmungen der
Hansestädte in der Südsee, die des Reichsschutzes um so dringender
bedurften, je mehr sie Gefahr liefen, von den Engländern und Australiern
verdrängt zu werden.
§ 245. Nach der Art der Benutzung kann man die überseeischen
Kolonien einteilen 1) in Besiedelungskolonien, in denen sich
Europäer dauernd niederlassen und Landwirtschaft betreiben können.
Dazu eignen sich vor allem Länder der' gemäßigten Zone oder hoch-
gelegene Gebiete der warmen Zone, weil mit steigender Seehöhe die
Temperatur abnimmt. Voraussetzung ist aber, daß diese Gebiete nicht
an der gefährlichsten aller tropischen Krankheiten, an der Malaria
(maläria, Wechselfieber), leiden. Die meisten Tropenländer sind aber
nur zur Anlage von 2) Plantagen- und 3) Handelskolonien
geeignet. In den Plantagenkolonien werden Pflanzungen (--- Plan-
tagen) wertvoller Nutzpflanzen der warmen Zone von einheimischen oder