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Mittlere Geschichte, Dritte Periode.
1198—1216. Innocenz III. anerkannt, von Philipp besiegt und auf
Braunschweig beschränkt. Nach Philipps Ermordung
(1208) durch den Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach wird Otto IV.
allgemein anerkannt. Bald geräth er in Streit mit Innocenz III.,
welcher gegen ihn als König aufstellt sein Mündel Friedrich, Sohn
Heinrichs VI. — Otto IV., als Bundesgenosse Englands, von Phi¬
lipp II. August bei Bouvines (1214) besiegt, zieht sich in seine
Erblande zurück (f 1218).
1212 — 1250. Friedrich II., zugleich König beider Sicilien,
dem eigentlichen Sitze seiner Macht. Kampf gegen
das Papstthum und die lombardischen Städte. Friedrich (Gemahl
der Jolantha, Tochter des Königs von Jerusalem) verspricht einen
Kreuzzug. Er wird wegen Unterlassung desselben von Gregor IX.
in den Bann gethan, führt darauf im Banne den (5ten) Kreuzzug
aus (s. Seite 229). Gesetzgebung für das Königreich beider Sicilien.
Friedrichs Sohn Heinrich, römischer König, Reichsverweser in
Deutschland, im Aufruhr gegen den Vater, besiegt, stirbt im Ge-
fängniss. Landfriede in Deutschland. Braunschweig wird Herzog¬
thum (1235). Friedrichs zweiter Sohn, Konrad, römischer König.
1237. Sieg Friedrichs über die Lombarden bei Cortenuova.
IS-Sfl. Vertrag zwischen Hamburg und Liibeclc (Hanse).
Gregors IX. Nachfolger, Innocenz IV., spricht auf dem Concil zu
Lyon Bann und Absetzung gegen Friedrich aus (1245). Der Gegen¬
könig Heinrich Haspe (1246—1247) von Thüringen stirbt (auf der
Wartburg), ehe er sich allgemeinere Anerkennung verschaffen kann.
Neuer Gegenkönig, Graf Wilhelm von Holland, im Kampfe mit
Friedrichs Sohn Konrad. In Italien Kampf des Kaisers, seines
Sohnes Enzio und des grausamen Ezzelino gegen Lombarden und
Papst bis zum Tode Friedrichs. Des Kaisers Sohn, der schöne Enzio
(italiän. Verderbung von Heinz), der seit seiner Vermählung mit
Adelasia den Titel König v. Sardinien führt, wird 1249 von den Lom¬
barden gefangen und schmachtet 23 J. im Kerker (f 1272 in Bologna).
Mit Heinrich Haspe erlischt das landgräfliche Haus von Thü¬
ringen, dessen östlicher Theil mit der Markgrafschaft Meissen ver¬
einigt wird; aus dem westlichen geht die Landgrafschaft Hessen hervor.