Object: Sächsischer Zeitspiegel

127 
bis zum Freitage und es wurden in dieser Zeit 99 Läge! 
süßer Wein, 1300 Läget anderer Wein und 444 Faß Bier 
ausgetrunken. Bei Herzog Heinrichs Vermählung zu Frei- 
bcrg 1512 waren 14 fürstliche Personen gegenwärtig, neben 
vielen Grafen, Freiherren, Rittern und Adelspersonen. Die 
fremden Herrschaften zogen mit 1864 Pferden ein, ohne was 
der Landadel und die Abgeordneten von Städten, welche cin- 
geladen waren, bei sich hatten. Die Festlichkeiten dauerten 
fast eine ganze Woche. Bei Johann des Beständigen 
Vermählungsfeier zu Torgau im Jahre 1500 stellten sich als 
Giiste ein: 13 Fürsten, 1 Erzbischof (von Magdeburg), 10 
Aebte, 23 Pröpste und Prälaten, 22 Grasen, 22 Freiher- 
reu, 47 Ritter und viele Edelleute, 6 Fürstinnen, 10 Grä¬ 
finnen . 6 Baronessen und über 3000 adelige Damen und 
Fräuleins, die alle kostbar bewirthet wurden. 
Auch bei fürstlichen Begräbnissen fehlte es nicht 
an Schmaußerei. Bei Herzog AlbrechtS des Beherzten 
Begräbniß im Dom zu Meißen gab es ein Trauermahl, wo 
die fürstlichen Personen an 7, die Aebte, Grasen, Herren, 
Prälaten und Damen an 21 Tafeln speisten. Außer den 
Aebten und Prälaten wurden über 500 Priester 100 Mönche 
und 1500 Arme bewirthet. Die Fürstentafeln wurden am 
ersten Tage mit 13, am zweiten mit 16, alle übrigen Ti¬ 
sche am ersten Tage mit 9, am andern mit 12 Gerichten 
versorgt. Auch fehlte cs nicht an Rhein- und andern süßen 
Weinen. Die Dienerschaft erhielt am ersten Tage 7, am 
andern 9 Gerichte. Die 1500 Armen wurden 3 mal mit 
3 Gerichten, Bier und Brot gespeist, auch jeder mit 2 Pfen¬ 
nigen beschenkt; jeder Priester (mit Ausnahme der Prälaten) 
bekam 2 Groschen. 
Dagegen fand bei dem Begräbnisse Herzog Heinrichs 
im Dom zu Freibcrg (1541) große Unordnung statt und 
es haben weder die Schüler, noch die armen Leute, einen 
Pfennig oder Heller erhalten. 
Der Tanz war sehr beliebt. In Zittau wurden be¬ 
sondere Tanzgcsetze publicirt, worin befohlen wird, daß sich 
Jeder am offenen Tanze aller Unzucht und Leichtfertigkeit 
mit Drehen. Aufwersen und Schwenken enthalten solle. Nach 
den Ca men z er Heimführungsgesetzen soll es züchtig und 
ohne Saitenspiel geschehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.