Full text: Geschichte des Altertums (Teil 1)

— 60 - 
Namen führte er von dem Hügel des Ares, auf dem der Areopag seine 
Versammlungen hielt. 
Die Erziehung der Jugend war weniger Sache des Staates 
als der Familie und bezweckte eine gleichmäßige Ausbildung des Geistes 
und des Körpers. Von einem Pädagogen wurde der Knabe in 
Austand und Sitte unterwiesen und nach der Schule begleitet, wo er 
lesen, schreiben und rechnen lernte. Unterwiesen wurde er auch in der 
Musik und Poesie, in der Philosophie und Rhetorik. In Gymnasien 
übten sich die Knaben im Ringen und Springen, im Laufen und 
Schwimmen. Mit dem achtzehnten Lebensjahre begann die Ausbildung 
in der Führung der Waffen, mit dem zwanzigsten trat der junge Athener 
in die Reihe der vollberechtigten Bürger; er bekam das Stimmrecht und 
war zum Kriegsdienst verpflichtet. 
Weniger Gewicht wurde auf die Unterweisung der Mädchen 
gelegt. Sie besuchten keine Schule und durften wie die Franen das 
Theater nur dann besuchen, wenn ein Trauerspiel gegeben wurde. Ihre 
Ausbildung erhielten sie fast ausschließlich zu Hause. Sie erlernten 
vou der Mutter und den Sklavinnen das Hauswesen versorgen, das 
Spinueu und Weben, worin sie sich eine große Geschicklichkeit erwarben. 
Die Weiberwohnung, die hinter der Wohnung der Männer nach dem 
Garten hin lag, durften sie nicht verlassen. Sie waren vollständig auf 
sich und den Verkehr mit den Sklavinnen angewiesen. 
Äer Müßiggang war durch die Solonische Gesetzgebung verboten. 
Die Männer mußten die Volksversammlung besuchen und am 
Kriege teilnehmen, doch sollten sie dem Familienleben nicht mehr als 
notwendig entzogen werden. Ackerbau, Haudel und Gewerbe galten nicht 
als entehrende Beschäftigungen. Wer seine Bürgerpflichten vermache 
läffigte, verlor auch seine Bürgerrechte. Der Vater war ferner ver- 
pflichtet, seine Söhne ein nützliches Gewerbe erlernen zu lassen; 
versäumte er dies, so brauchte er von ihnen im -Alter auch nicht unter¬ 
halten zu werden. 
Die Fr an en i wurden als ein untergeordnetes Geschlecht angesehen 
und behandelt und lebten mit den Mädchen und Sklavinnen in strenger 
Abgeschlossenheit ; öffentlich zeigten sie sich nur bei festlichen Aufzügen, 
Hochzeiten, religiösen Feierlichkeiten oder um Einkäufe zu machen. 
Die Sitte verbot es sogar, daß sich eine Frau am Fenster oder an der 
Tür sehen ließ. 'Dk Ehe wurde ohne gegenseitige Neigung eingegangen. 
Die Höhe der Mitgift, die Abstammung und die persönlichen Eigen- 
schasten waren ausschlaggebend. Wegen der niedrigen Stellung her
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.