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Verwaltung. Tie älteste Bahnstrecke des Reichs ist die Linie Nürnberg-
Fürth (1835).
3. Staatliche Einteilung und Ortskunde. Bayern ist eine erbliche
konstitutionelle Monarchie. Als gesetzgebende Körperschaft steht dem Könige ein
Landtag zur Seite, der sich in zwei Kammern gliedert, in den Reichs rat,
zu dem die königlichen Prinzen, die Häupter der früher reichsständischen Adels-
familien, hohe geistliche Würdenträger und die vom Könige ernannten Reichs-
räte gehören, und die Kammer der Abgeordneten, deren Vertreter vom
Volke auf 6 Jahre gewählt werden.
Der Staat ist in 8 Regierungsbezirke eingeteilt: Oberbayern, Nieder-
bayern, Schwaben mit Neuburg, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittel-
franken, Unterfranken und die Rheinpfalz.
Ortsknnde. a) Alpengebiet: S. 42. b) Bodenseegebiet:
S. 43. c) Oberdeutsche Hochebene: S. 48 fg. d) Donan-
städte: S. 49. e) Juragebiet: S. 53. k) Rhein Pfalz: S. 60 fg,
g) Im fränkischen Stufenlande: S. 71—73. h) Fichtelgebirge:
S. 122.
4. Geschichtliches. Bayern stand von der Mitte des 6. bis Ende des
8. Jahrhunderts unter den Herzögen aus dem Hause der Agilolfinger, fiel
dann an das Frankenreich und bei dessen Teilung an das deutsche Ostreich.
In der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts herrschten die Luitpoldinger, der
ältere Stamm des Wittelsbachfchen Hauses. Dann folgten Herzöge aus ver-
schiedenen Häusern, darunter auch die W e l f e n. Infolge der Untreue Heinrichs
des Löwen belehnte Kaiser Barbarossa 1180 Otto von Wittelsbach mit dem
Herzogtum. Seitdem ist das Land unter der Herrschaft der Wittelsbach er
geblieben. Durch eine Teilung wurden 1130 Rheinpfalz und Überpfalz von
Bayern getrennt. Letztere mit der Kurwürde fiel an das Herzogtum Bayern
zu Beginn des 30 jährigen Krieges (1623). Kurfürst Maximilian I. war als
Haupt der Liga ein eifriger Gegner des Protestantismus. Als nach Aussterben
der bayrischen Linie das pfälzische Haus der Wittelsbacher (1777) zur Regierung
kam. wurde die Rheinpsalz mit Bayern vereinigt. Zur Zeit der Napoleonfchen
Wirren erlangte Bayern infolge seines Anschlusses an den Franzosenkaiser die
fränkischen Länder und zahlreiche Reichsstädte und wurde 1806 zum Königreich
erhoben. Der Wiener Kongreß 1815 gab ihm seine jetzige Gestalt, abgesehen
von einigen kleinen Gebietsteilen im N, welche es 1866 an Preußen abtreten
mußte. — Bayern ist nächst Preußen der größte und einflußreichste Staat im
Deutschen Reiche.
Schlachtenorte: Lechfeld(955,1632), Mühldorf(1322), Nördlingen(1634),
Höchstädt und Blindheim (1704), Pirmasens (1793), Kaiserslautern (1793, 1794),
Kissingen (1866), Aschaffenburg (1866).
II. Rönigreich Württemberg.
(19500 qkm, 2175000 E., III auf 1 qkm).
1. Das ^aild. Das Königreich Württembergs) ist der drittgrößte
Staat im Deutschen Reiche. Es wird fast ganz von Bayern und
Baden eingeschlossen und reicht vom Bodensee bis zur obern Tauber.
Außer Bodensee und Jller hat der Staat keine natürlichen Grenzen;
seine Umgrenzung ist also fast ausschließlich geschichtlich zu erklären.
Trotzdem ist es ein ziemlich abgerundetes Gebiet.
Württemberg breitet sich um die obere Donan und deu obern
und Mittlern Neckar aus und hat auch Anteil am Bodenseegebiet.
*) Ursprünglich schrieb man „Wirtenberg" nach der Stammburg des
Herrscherhaufes „Wirtineberg" auf dem Rotberge bei Cannstatts Dann kam
der Name „Wirtemberg" und seit Erhebung des Landes zum Kurfürstentum
„Württemberg" in Aufnahme.