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Für die Erledigung der gemeinsamen Angelegenheiten beider Länder bestehen 1. drei 
Ministerien (des Äußern, des Reichskriegswesens und der Finanzen) und 2. die Dele¬ 
gationen, je 60 aus und vom Reichsrate und Reichstage gewählte Vertreter, die 
zweimal jährlich abwechselnd in Wien und Pest ihre Sitzungen abhalten. 
Kriegswesen. Das Reichsheer hat eine Friedensstärke von rund 390000, eine 
Kriegsstärke von 233000 Mann. Es besteht allgemeine Wehrpflicht mit dreijährigem Dienst 
bei der Fahne. Die Kriegsflotte zählte 1909 101 Fahrzeuge, darunter 10 Schlachtschiffe, 
und steht unter den Flotten der Erde an 8. Stelle. 
Geschichtliches. Den ersten Ansatz des österreichischen Staates bildet die von Karl 
dem Großen um 800 zum Schutz gegen die Awaren gegründete Ostmark, die etwa dem 
heutigen Niederösterreich entsprach. Die Markgrafen aus dem Hause Babenberg waren 
anfangs von Bayern abhängig, wurden aber 1156 selbständige Herzöge und vergrößerten 
ihr Besitztum durch die Erwerbung Steiermarks. Nach ihrem Aussterben (1246) kam das 
Land vorübergehend an Böhmen, dann, seit 1279, dauernd an das Haus Habsburg, das 
nach und nach die übrigen der heutigen österreichischen Alpenländer erwarb. 1526 wurden 
Böhmen, Mähren, Schlesien und ein Teil Ungarns, 1699, nach langen Kriegen mit den 
Türken, der Rest Ungarns und Siebenbürgen mit Österreich vereinigt. Galizien wurde 
durch die polnischen Teilungen gewonnen (1772 und 1795), die Bukowina von der Türkei 
(1775), Dalmatien und Istrien von Venedig abgetreten (1797), Bosnien mit der Herzego¬ 
wina 1878 besetzt und 1908 dem Staate einverleibt. Andere Ländergebiete, die Österreich 
besessen hat, sind ihm wieder verloren gegangen: so der größte Teil Schlesiens (1742), die 
österreichischen Niederlande (in den Napoleonischen Kriegen), Besitzungen in der Schweiz, in 
Baden und Württemberg, die Lombardei (1859) und Venetien (1866). Erst 1806, nach der 
Auflösung des alten Deutschen Reiches, wurden die von der Krone Habsburg beherrschten 
Länder unter dem gemeinsamen Namen des Kaisertums Österreich zu einem Staate 
zusammengefaßt. 1867 erlangte Ungarn seine heutige selbständige Stellung, und seit dieser 
Zeit führt der D onaustaat die amtliche Doppelbezeichnung „Österreichisch-Ungarische Monarchie". 
Y. Rumänien. 
(131 000 qkm, 6,7 Mill. E., 55 auf 1 qkm). 
Übersicht. Rumänien, das äußere Vorland der Ost- und Südkarpaten, 
umzieht knieförmig das Hochland von Siebenbürgen und bildet den Übergang 
zum großen Russischen Tieflande wie zur Balkanhalbinsel. Der Pruth und 
die unterste Donau scheiden es von Rußland, die Donau von Orsova bis 
Silistria von Serbien und Bulgarien; im S.-O. reicht es bis ans Schwarze 
Meer. Der s. Teil liegt mit der Potiefebene unter gleicher Breite, der nörd¬ 
lichste Punkt hat die Polhöhe von Wien und München. Rumänien gliedert sich 
in drei Landschaften: die Moldau, zwischen Karpaten und Pruth, die Walachei, 
zwischen Karpaten und Donau, und die Dobrudscha, zwischen der Donau und 
dem Schwarzen Meere. 
Bodengestalt und Flüsse. Dem Hochgebirge der Karpaten ist ein breiter 
Hügelgürtel vorgelagert, der allmählich in ein Tafelland übergeht, das den größten
	        
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