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Für die Erledigung der gemeinsamen Angelegenheiten beider Länder bestehen 1. drei
Ministerien (des Äußern, des Reichskriegswesens und der Finanzen) und 2. die Dele¬
gationen, je 60 aus und vom Reichsrate und Reichstage gewählte Vertreter, die
zweimal jährlich abwechselnd in Wien und Pest ihre Sitzungen abhalten.
Kriegswesen. Das Reichsheer hat eine Friedensstärke von rund 390000, eine
Kriegsstärke von 233000 Mann. Es besteht allgemeine Wehrpflicht mit dreijährigem Dienst
bei der Fahne. Die Kriegsflotte zählte 1909 101 Fahrzeuge, darunter 10 Schlachtschiffe,
und steht unter den Flotten der Erde an 8. Stelle.
Geschichtliches. Den ersten Ansatz des österreichischen Staates bildet die von Karl
dem Großen um 800 zum Schutz gegen die Awaren gegründete Ostmark, die etwa dem
heutigen Niederösterreich entsprach. Die Markgrafen aus dem Hause Babenberg waren
anfangs von Bayern abhängig, wurden aber 1156 selbständige Herzöge und vergrößerten
ihr Besitztum durch die Erwerbung Steiermarks. Nach ihrem Aussterben (1246) kam das
Land vorübergehend an Böhmen, dann, seit 1279, dauernd an das Haus Habsburg, das
nach und nach die übrigen der heutigen österreichischen Alpenländer erwarb. 1526 wurden
Böhmen, Mähren, Schlesien und ein Teil Ungarns, 1699, nach langen Kriegen mit den
Türken, der Rest Ungarns und Siebenbürgen mit Österreich vereinigt. Galizien wurde
durch die polnischen Teilungen gewonnen (1772 und 1795), die Bukowina von der Türkei
(1775), Dalmatien und Istrien von Venedig abgetreten (1797), Bosnien mit der Herzego¬
wina 1878 besetzt und 1908 dem Staate einverleibt. Andere Ländergebiete, die Österreich
besessen hat, sind ihm wieder verloren gegangen: so der größte Teil Schlesiens (1742), die
österreichischen Niederlande (in den Napoleonischen Kriegen), Besitzungen in der Schweiz, in
Baden und Württemberg, die Lombardei (1859) und Venetien (1866). Erst 1806, nach der
Auflösung des alten Deutschen Reiches, wurden die von der Krone Habsburg beherrschten
Länder unter dem gemeinsamen Namen des Kaisertums Österreich zu einem Staate
zusammengefaßt. 1867 erlangte Ungarn seine heutige selbständige Stellung, und seit dieser
Zeit führt der D onaustaat die amtliche Doppelbezeichnung „Österreichisch-Ungarische Monarchie".
Y. Rumänien.
(131 000 qkm, 6,7 Mill. E., 55 auf 1 qkm).
Übersicht. Rumänien, das äußere Vorland der Ost- und Südkarpaten,
umzieht knieförmig das Hochland von Siebenbürgen und bildet den Übergang
zum großen Russischen Tieflande wie zur Balkanhalbinsel. Der Pruth und
die unterste Donau scheiden es von Rußland, die Donau von Orsova bis
Silistria von Serbien und Bulgarien; im S.-O. reicht es bis ans Schwarze
Meer. Der s. Teil liegt mit der Potiefebene unter gleicher Breite, der nörd¬
lichste Punkt hat die Polhöhe von Wien und München. Rumänien gliedert sich
in drei Landschaften: die Moldau, zwischen Karpaten und Pruth, die Walachei,
zwischen Karpaten und Donau, und die Dobrudscha, zwischen der Donau und
dem Schwarzen Meere.
Bodengestalt und Flüsse. Dem Hochgebirge der Karpaten ist ein breiter
Hügelgürtel vorgelagert, der allmählich in ein Tafelland übergeht, das den größten