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Steuern und Zölle. Dieselben scheiden sich in
direkte und indirekte Steuern.
An der Spitze der direkten Steuern steht in
jedem der drei Bezirke ein Steuerdirektor, dem zur
Veranlagung der Steuern und zur Ueberwachuug des
Katasterwesens in jedem Kreise zwei bis drei Steuer-
kontroleure untergestellt sind: Direkte Steuern sind:
Grund-, Personal-, Patent-, Mobiliar-, Thür- uud
Fenstersteuer.
Der Verwaltung der indirekten Steuern
steht ein Generaldirektor in Straßburg vor. Das
Land zerfällt in elf Hauptamtsbezirke, und zwar sind
in Diedenhosen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster
uud Altkirch Hauptzollämter, denen je ein Oberzoll-
inspektor vorsteht, in Mülhausen, Colmar, Straßburg,
Hagenau, Saargemünd Hauptsteuerämter, an deren
Spitze Obersteuerinspektoren stehen. Jedem dieser Aem-
ter stehen zur Ueberwachuug der Steuer- und Neben-
Zollämter sowie zur Leitung des Aufsichtsdienstes Ober-
grenzkontrolenre resp. Oberstenerkontroleure uuter.
Das Forstwesen zerfällt in drei Forstabtei-
lungen, entsprechend den drei Bezirken des Landes,
deren Vorsitzende die Bezirkspräsidenten sind. Die
Forstabteilung Ober-Elfaß zählt drei Forstmeister-
bezirke, die sich wiederum in 17 Oberförstereien
gliedern, die Forstabteilung Unter-Elsaß vier Forst-
me.sterbezirke mit 24 Obersörstereien, die Forstab¬
teilung Lothringen fünf Forstmeisterbezirke mit 22
Oberförstereien.
Das Bergwesen steht dem Ministerium unter.