Full text: Geographische Grundbegriffe, Übersicht über die Erdoberfläche, Das Königreich Bayern (Teil 1)

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Erster Teil, 
3. Ackerbauer; sie stehen am höchsten. Sie haben feste 
Wohnsitze und bebauen den Boden. Zum Ackerbau gesellen sich 
dann bald Bergbau, Handel, Gewerbe aller Art, Künste und 
Wissenschaften. 
§ 30. Wohnplätze der Menschen. 
Den wilden Völkern genügen als Wohnungen einfache Hütten 
zum Schutz gegen Wind und Wetter und zur Pflege der nacht- 
lichen Ruhe; die gebildeteren Völker fühlen das Bedürfnis nach 
dauerhafteren Zufluchtsstätte::, die auch den Betrieb häuslicher 
Arbeit, die Unterbringung von Haustieren und Gerätschaften 
und das Aufsammeln von Vorräten gestatten. 
Wir unterscheiden folgende Arten von Wohnplätzen: 
1. Hof oder Gehöfte, ein Bauernhaus mit Nebengebänden 
(Stallung, Scheune); 
. 2. Weiler, d. i. der Verein einiger Gehöfte zu eiuer 
kleinen Häusergruppe; 
3. Dorf, d. i. eine größere Anzahl von Häusern; die 
Bewohner treiben fast nur Landwirtschaft; 
4. Flecken, Marktflecken, d. i. ein größerer Ort mit 
wohlgebauten, in städtischer Ordnung an einander gereihten 
Häusern mit städtischen Gewerben und Märkten; 
5. Stadt, eine in regelmäßiger Reihenfolge gebaute Ort- 
fchaft mit gepflasterten Straßen, die früher meist mit Mauern 
umgeben war. 
Die Städte sind wieder: 
a) Landstädte; sie sind klein und ohne bedeutenden Ver- 
kehr, vielfach auch von Ackerbau lebend. 
b) Provinzialstädte; sie enthalten nur einzelnes von 
dem, dessen Vereinigung den Hauptstädten ihre Be- 
dentnng gibt. 
e) Hauptstädte; sie sind der Sitz der Staatsober- 
Häupter, der Regierungsbehörden; sie enthalten berühmte 
Denkmäler, wichtige Anstalten für Wissenschaft und Kunst, 
sind wichtig durch Handel und Industrie. 
Wenn der Mensch sür sich lebt, so ist seine Kraft zu genug, 
um deu feindlichen natürlichen Einflüssen erfolgreichen Wider¬ 
stand zu leisten; nur durch die Vereinigung mit seinesgleichen 
ist er im stände, ein wirklich menschenwürdiges Dasein zu führen; 
darum haben sich von jeher die Einzelnen, die Familien, zu 
gemeinschaftlichem Handeln vereinigt. So bilden die nahe bei 
einander Wohnenden zunächst eine Gemeinde. Diese Ver- 
einigung besähigt sie zur Herstellung von Werken, die für den 
Einzelnen unausführbar wären: zum Bau von Straßen, von 
31. Staaten.
	        
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