Sparta; Lykurg. 95
sowie mehrerer angesehener Spartaner; mit deren Hülfe führte er die
Gesetze ein, welche er durch Nachdenken und Erfahrung als die besten
erkannt hatte.
b. Staatseinrichtungen. Die Hauptaufgabe des neuen Gesetz¬
gebers war, den kriegerischen dorischen Adel fest zusammenzuschließen,
um in dem eroberten Lande die geknechtete, aber auch geteilte Mehrzahl
der Unterworfenen im Zaume zu halten. Bei den letzteren lassen sich
zwei Hauptstände unterscheiden: die Periöken und die Heloten. Die
Periöken, das sind die Eingeborenen, welche sich den Spartanern
gleich unterwarfen, behielten den minder ergiebigen, bergigen Teil ihres
Landes, mußten aber von demselben eine jährliche Abgabe an die Könige
entrichten; im übrigen waren sie frei, hatten aber an der Verwaltung
des Staates keinen Anteil. Sie führten mit den Spartanern den ge¬
meinsamen Namen Lacedämonier, durften an den Wettspielen teil¬
nehmen und leisteten Kriegsdienste. Sie trieben Ackerbau, Handel oder
ein Handwerk. Die meisten Eingeborenen unterwarfen sich aber erst
nach langen Kämpfen; diese gerieten in Leibeigenschaft und erhielten den
Namen Heloten. Sie waren Eigentum des Staates und bearbeiteten die
Güter der herrschenden Dorier; den halben Ertrag mußten sie an ihre
Herren abliefern, die andere Hälfte verblieb ihnen zu ihrer eigenen Er¬
nährung. Sie durften weder nach dem Willen des Einzelnen verkauft oder
freigelassen, noch geschädigt werden; aber sie standen dem Herrn zu jedem
Dienste bereit, jeder Mißhandlung und Laune gegenüber waren sie
wehrlos. Auch die Tracht, Lederkappe und Schurzfell, unterschied sie
von dein siegreichen Dorier. Im Kriege waren sie die Waffen- und
Speiseträger ihrer Herren.
Wie bisher, so- sollten auch nach den neuen Gesetzen zwei Könige
erblich das Oberhaupt von Sparta fein; sie waren die Vorsitzenden in
der Versammlung, die Führer im Kriege und die obersten Priester.
Reichliche Einkünfte und mannigfache Ehre wurden ihnen zu teil: Ehren¬
platz und doppelter Anteil bei dem Opfer und Festmahl, Ehrenanteil an
aller Kriegsbeute, die Felle der Opfertiere, ein Ferkel von jedem Wurf,
sowie ein eigenes Grundstück. Jeder erhob sich, wo der König erschien;
war einer derselben gestorben, so verkündeten Reiter, Becken schlagend,
das beklagenswerte Ereignis durch das ganze Land. Weiber durchzogen
die Stadt, die Spartiaten legten dunkle Kleider an, und die Tausende
von Periöken und Heloten geleiteten die Leiche zu Grabe.
Beschränkt wurde die Macht des Königs zunächst durch die Ge-
rusia oder deu Rat der Alten. Derselbe bestand außer den beiden
Königen aus 28 unbescholtenen Männern, welche vom Volke gewählt
wurden und mindestens 60 Jahre alt sein mußten. Dieser Rat"wehrte
sowohl den Übergriffen der Könige, als auch denen des Volkes; ohne
seine Zustimmung galt kein Befehl eines Königs. Beschlüsse, über die
sich die Könige und der Rat der Alten geinigt hatten, wurden derVolks -
Versammlung vorgelegt; diese hatte nicht das Recht, über dieselben
zu beraten, sondern nur, sie anzunehmen oder zu verwerfen. Sie wurde
an jedem Vollmonde berufen und war mit einer Heerschau verbunden.