Sparta; Lykurg. 95 
sowie mehrerer angesehener Spartaner; mit deren Hülfe führte er die 
Gesetze ein, welche er durch Nachdenken und Erfahrung als die besten 
erkannt hatte. 
b. Staatseinrichtungen. Die Hauptaufgabe des neuen Gesetz¬ 
gebers war, den kriegerischen dorischen Adel fest zusammenzuschließen, 
um in dem eroberten Lande die geknechtete, aber auch geteilte Mehrzahl 
der Unterworfenen im Zaume zu halten. Bei den letzteren lassen sich 
zwei Hauptstände unterscheiden: die Periöken und die Heloten. Die 
Periöken, das sind die Eingeborenen, welche sich den Spartanern 
gleich unterwarfen, behielten den minder ergiebigen, bergigen Teil ihres 
Landes, mußten aber von demselben eine jährliche Abgabe an die Könige 
entrichten; im übrigen waren sie frei, hatten aber an der Verwaltung 
des Staates keinen Anteil. Sie führten mit den Spartanern den ge¬ 
meinsamen Namen Lacedämonier, durften an den Wettspielen teil¬ 
nehmen und leisteten Kriegsdienste. Sie trieben Ackerbau, Handel oder 
ein Handwerk. Die meisten Eingeborenen unterwarfen sich aber erst 
nach langen Kämpfen; diese gerieten in Leibeigenschaft und erhielten den 
Namen Heloten. Sie waren Eigentum des Staates und bearbeiteten die 
Güter der herrschenden Dorier; den halben Ertrag mußten sie an ihre 
Herren abliefern, die andere Hälfte verblieb ihnen zu ihrer eigenen Er¬ 
nährung. Sie durften weder nach dem Willen des Einzelnen verkauft oder 
freigelassen, noch geschädigt werden; aber sie standen dem Herrn zu jedem 
Dienste bereit, jeder Mißhandlung und Laune gegenüber waren sie 
wehrlos. Auch die Tracht, Lederkappe und Schurzfell, unterschied sie 
von dein siegreichen Dorier. Im Kriege waren sie die Waffen- und 
Speiseträger ihrer Herren. 
Wie bisher, so- sollten auch nach den neuen Gesetzen zwei Könige 
erblich das Oberhaupt von Sparta fein; sie waren die Vorsitzenden in 
der Versammlung, die Führer im Kriege und die obersten Priester. 
Reichliche Einkünfte und mannigfache Ehre wurden ihnen zu teil: Ehren¬ 
platz und doppelter Anteil bei dem Opfer und Festmahl, Ehrenanteil an 
aller Kriegsbeute, die Felle der Opfertiere, ein Ferkel von jedem Wurf, 
sowie ein eigenes Grundstück. Jeder erhob sich, wo der König erschien; 
war einer derselben gestorben, so verkündeten Reiter, Becken schlagend, 
das beklagenswerte Ereignis durch das ganze Land. Weiber durchzogen 
die Stadt, die Spartiaten legten dunkle Kleider an, und die Tausende 
von Periöken und Heloten geleiteten die Leiche zu Grabe. 
Beschränkt wurde die Macht des Königs zunächst durch die Ge- 
rusia oder deu Rat der Alten. Derselbe bestand außer den beiden 
Königen aus 28 unbescholtenen Männern, welche vom Volke gewählt 
wurden und mindestens 60 Jahre alt sein mußten. Dieser Rat"wehrte 
sowohl den Übergriffen der Könige, als auch denen des Volkes; ohne 
seine Zustimmung galt kein Befehl eines Königs. Beschlüsse, über die 
sich die Könige und der Rat der Alten geinigt hatten, wurden derVolks - 
Versammlung vorgelegt; diese hatte nicht das Recht, über dieselben 
zu beraten, sondern nur, sie anzunehmen oder zu verwerfen. Sie wurde 
an jedem Vollmonde berufen und war mit einer Heerschau verbunden.
	        
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