Die Erde als Wohnplatz im Besonderen (Europa).
Regierungs collegium [1) für die Kirchen- und Schul-
fachen, 2) für das Innere und 3) für die btrecten Steuern,
Domainen und Forsten.^ An der Spitze eines jeden Kreises
steht ein Landrath und an der Spitze eines jeden Ortes ein
Bürgermeister oder ein Schulze. — Für die Rechtspflege
wird durch Kreis- und Appellationsgerichte, und in letzter In-
stanz durch das Obertribunalgericht in Berlin gesorgt. —
Protestantische Kirchenbehörden sind: das Konsistorium, die
General-Superintendenten und der Oberkirchenrath in Berlin;
katholische: zwei Erzbischöfe (zu Köln und Pofen-Gnesen) und
zehn Bischöfe.
a. Die Provinz Brandenburg.
(730 am 22/3 Will. E.)
Die Provinz Brandenburg bildet das Stammland des
preuß. Staates und liegt ziemlich in der Mitte desselben.
Nördl. und nordwestl. liegen: Pommern und Schleswig-Hol-
stein; östl. und südöstl.: Preußen, Posen und Schlesien; süd-
westl. Sachsen und westl.: Hannover, Westsalen, Hefsen-Nassau
und die Rheinprovinz. Die Prov. Brandenburg gehört dem
Elb- und Odergebiete an und hat einen wellenförmigen Boden.
Im N. dacht sich der uralischbaltische Landrücken zu ihr ab,
im S., in der Nähe der Nähe der Elbe, zieht der Flämming
dahin. Darauf der 150™ h. Golm und der 200™ h. Hagels-
berg. Getrennte Bergzüge sind: die Rüdersdorfer Kalkberge,
die Müggelsberge bei Köpenick und das Plateau von Freien-
walde. Brüche: der Oder-, Warthe- und Nctzebruch, das
Havel- und das Rhinluch. Die Provinz hat gegen 600 Seen
nnd ausgedehnte Kieferwälder und Sandstrecken. Die Be°
wohner sind zumeist deutsche und treiben Handel und Industrie.
Nur in der Nähe von Lübben, zu beiden Seiten der Spree,
wohnen Wenden. Eintheilung: Haupt- und Residenzstadt Ber-
lin und die beiden Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt.