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Wenn die Herrschaft in einem Staate von einer größeren Anzahl Personen
oder von den Vertretern des gesamten Volkes ausgeübt wird, so nennt man
ihn eine Republik. Die Ausführung der Gesetze wird in der Republik einem
Einzelnen übertragen, der den Titel Präsident führt, gewählt wird und sein
Amt nach einigen Jahren niederlegen muß. In den meisten Staaten ist das
Verhältnis der Bürger zu einander durch Gesetze geregelt. Wenn sich der
Herrscher einer Monarchie an die von ihm erlassenen Gesetze bindet, so ist der
Staat eine absolute Monarchie; stellt er sich über die Gesetze und handelt
nur nach seiner Willkür, so ist der Staat eine despotische Monarchie. —
In manchen Staaten ist den Bürgern ein rechtlicher Einfluß auf die Regierung
und Gesetzgebung gewährt. Da die meisten Staaten jedoch viel zu groß sind,
als daß alle Erwachsenen ihre Meinung persönlich geltend machen könnten, so
üben die Bürger in ihnen ihr Stimmrecht durch gewählte Vertreter (Volks-
Vertreter, Abgeordnete) aus. Die Gesamtheit der Volksvertreter heißt Volks-
Vertretung. — Ein Staat, in dem die Befugnisse (Rechte und Pflichten) der
Obrigkeit, der Volksvertreter und der Unterthanen durch ein besonderes
Grundgesetz (Verfassung, Konstitution) geordnet sind, heißt ein kon-
stitntioneller Staat (konstitutionelle Monarchie und konstitutionelle Re-
publik). — Eine Vereinigung mehrerer Staaten zu eiuem größeren Ganzen
führt den Namen Staatenbund, weuu die Vereinigung eine lose ist und
die einzelnen Staaten fast ihre volle Selbständigkeit behalten haben, Bundes-
staat, wenn die Vereinigung fast unlöslich ist uud die Eiuzelstaateu weseut-
liche Rechte aufgegeben haben, Realunion, wenn die Vereinigung unter
voller Wahrung der Einzelrechte zum Schutz ^der gemeinschaftlichen Interessen
unter einem Herrscher geschehen ist, und Personalunion, wenn die Ver-
einignng eine zufällige, nur durch die Person des Herrschers hergestellte ist.
Die Personalunion kann gelöst werden. Ein Staatenbund besteht unter den
gegenwärtigen Staatsgebilden nicht mehr. —
Die vorherrschende Regierungsform ist in Europa die konstitutionelle
Monarchie, in Asien die Despotie, in Afrika und Australien die Kolonial-
regiernng, in Amerika die Republik. — Europa, der Erdteil der Monarchien,
hat 24 souveräne (— von einander unabhängige) Staaten; von diesen sind
siebzehn konstitutionelle Erbmonarchien (2 Kaiserreiche, 11 Königreiche,
1 Großherzogtum und 3 Fürstentümer),
drei absolute Erbmonarchien (2 Kaiserreiche und 1 Fürstentum) und
vier Republiken.
Nenne diese Staaten! Welcher Unterschied besteht zwischen
konstitutionellen und absoluten Erbmonarchien? Welche Einzel-
staaten bilden Unionen in der Form a) eines Bundesstaates, b) einer
Personalunion, c) einer Realunion?