Full text: Lehrstoff der mittlern und obern Klassen (Teil 2)

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4) Die Portugiesen haben: a. im W. die Küstengebiete zwischen 
dem Kongostaat und Dentsch-Südwest-Asrika: Angola, d. im 
O. das Küstengebiet s. von Deutsch-Ost-Afrika bis zur Delagoabai, 
die z. T. englisch ist: Mocambique [f] (Hauptort Mocam¬ 
bique (7 T. E.) auf der gleichnamigen Insel). 
5) Die Küstengebiete n. von Deutfck-Ost-Afrika bis zum Thor der 
Thronen gehören den Engländern und Italienern, von 
kleinen Stationen am Busen von Aden abgesehen, welche 
französisch sind. 
Den Italienern gehört der größere Teil der Küste n. vom 
Äquator bis in die Nähe des C. Guardafui, während das 
übrige Gebiet in englischen Händen ist. Auch Sansibar mit 
»Sansibar (30 T. E.), dem Ausfuhrhafen von Dentsch-Ost- 
Afrika (s. d.), ist unter englischer Schutzherrschaft. 
6) Britisch - Südafrika (= 3 X Italien, ca. 2l/2 Mill. E.) umfaßt 
die ganze S.-Spitze von Afrika und erstreckt sich zwischen 
Dentsch-Südwest-Asrika und dem Südafrikanischen Freistaat bis 
über den Wendekreis hinaus. 
Die wichtigsten Teile sind: 
a. Das Capland (— Deutschland, 1V2 Mill. E.). Ursprünglich von 
den Holländern kolonisiert, ist es seit dem Anfang dieses Jahr- 
Hunderts während der Gewaltherrschaft Napoleons in die Hände 
der Engländer gekommen.^) 
Gegenwärtig hauptsächlich für Viehzucht und Ackerbau genutzt, 
ist es in steter EntWickelung begriffen. 
° Capstadt (50 T. E.), Hptst., herrlich am Fuß des Tafelberges 
gelegen. Doppelter Hafen. 
'Port Elisabeth (23 T. E.), der bedeutendste Seehandelsplatz. 
Gute Zugänge nach dem Innern. 
b. Natal (= 2 X Provinz Sachsen, über 1/2 Mill. E.). Frucht¬ 
barkeit des Bodens, treffliche Weiden, Bodenschätze (Kohlenlager), 
'd 'Urban (26 T. E.), Hafenstadt. 
c. Die zwischen Deutsch - Südwest - Afrika und dem Südafrikanischen 
Freistaat gelegenen Gebiete sind für England von Wichtigkeit, 
weil nur hier ein Transport durch Ochsenwagen nach N. mög- 
lich ist. 
') Aus Unzufriedenheit über die Bedrückungen wanderte eine Zahl von Buren 
[bü] aus und gründete den Oranje-Freistaat und die Südafrikanische 
Republik.
	        
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