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3. Die Grenzlinie.
Über die verschiedenen Länder auf der Erde regieren viele
Fürsten i Kaiser, Könige, Großherzöge usw. Jedes Ländergebiet
mit seiner eigenen Regierung und seinen besonderen Gesetzen heißt
„Staat". Damit die Grenzen der einzelnen Staaten unverändert
bleiben, damit also die Fläche stets gleich bleibt, sind auf der Erd-
oberfläche um jedes Land herum Grenzsteine gesetzt, in einiger Ent-
fernung von einander (100 m). Wo ein Land mit einem Flußufer
oder mit der Meeresküste endigt, braucht man keine Grenzsteine, da
ja kein anderes Land anstößt. Ein Grenzgewässer heißt natürliche
Grenze. Die durch Marksteine angezeigte Grenze ist eine künstliche.
An derselben führt in der Regel ein Weg hin. (Warum wohl?
Erinnert sei an den Markungsgrenzbegang.)
Grenzstein der bayerisch-preußischen Grenze.
a) Ansicht auf bayerischer Seite
mit preußischem Wappen,
b) auf preußischer Seite mit
bayerischem Wappen.
Die Landesgrenze ist auf der Landkarte eingezeichnet. Man
findet als Grenzzeichnung entweder Punkte, die an die Grenzsteine
erinnern sollen, oder auch eine farbige (rote) Linie. Die Grenzlinie
ist immer nur ein augenfälliges Hilfsmittel zur Zurechtfindung; die