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2. Das Oberland. 
Das waldreiche Oberland ist von vielen kleinen Seitenthälern der Saale 
durchzogen, deren Bewohner sich mit Waldwirtschaft und Viehzucht beschäftigen. 
In dem schönen Wiesenthale liegt die Industriestadt Schleiz (5) in gartenreicher Umgebung. — 
Im ^oberen Thale der Wetterau das durch seine Biehmärkte bekannte Städtchen Tanna (1V>). 
An den steilen Ufern der Saale das ärmliche Städtchen Saalburg (3/4)- Eine gegen die Sorben 
erbaute Burg bildete den Ausgangspunkt des Ortes. Hier war eine Hauptstcition an der alten 
Frankenstraße Nürnberg—Leipzig. Links von der Saale im Lemnitzthale der Badeort Lobenstein (3). 
die ehemalige Residenzstadt des Fürsten von Reuß-Lobenstein. Nördlich von Lobenstein liegt in 
dem Friesathale der Flecken Ebersdorf (3/4), eine besuchte Sommerfrische mit evangelischer 
„Brüdergemeine." 
Aufgaben über die thüringischen Staaten. 
Bestimme die politische Verteilung des Thüringer Waldes und Frankenwaldes! — 
Welche Höhen Thüringens schließt jeder Staatxein? — Gieb die Flüsse eines jeden 
Staates an! — Stelle die Hauptlebensquellen der thüringischen Staaten zusammen 
und begründe ihre Entwicklung! — Gruppiere die Hauptstädte der thüringischen 
Staaten nach ihrer Größe und suche die Gründe für diese Erscheinungen! — Welche 
historischen Beziehungen hat die Saale bis zur Jlmmündung! — Bezeichne an der 
alten südthüringischen Verkehrsstraße von Halle und Leipzig nach Hessen die Ver- 
kehrsstationen in den Entfernungen von je 20—"25 km! — Gieb die kürzesten 
Bahnverbindungen an von Halle nach jeder Hauptstadt der thüringischen Staaten, 
desgl. von Erfurt nach denselben Städten und gruppiere nach den Entfernungen! - 
Die Bahnverbindungen von Erfurt nach jedem Badeorte Thüringens! — Grup¬ 
piere die thüringischen Staaten nach ihrer Größe, nach ihrer Volkdichte! Worin 
ist die letzte Erscheinung begründet? — Vergleiche die Größe eines jeden Staates 
mit der Größe des Heimatskreises (oder Heimatslandes)! — :c. 
A n h a n g. 
1. Staatsform und Landesregierung 
vorstehender Staaten unter 15, C und I). 
Jeder Staat ist eine durch Verfassung eingeschränkte (— konstitutionelle) erbliche Monarchie. 
An der Spitze jeder Landesregierung steht ein Ministerium mit mehreren Abteilungen. Das Volk 
wird vertreten durch eine Anzahl von Abgeordneten in dem Landtage eines jeden Landes. 
2. Das Militär der Staaten unter B, C und D. 
Die Bundesfürsten der vorstehenden Staaten haben die Verwaltung und Verwendung der 
von ihnen zu stellenden Truppen in Preußens Hand gelegt. 
Dem IV. Armeekorps gehören Anhalt, Altenburg, die beiden Schwarzburg und die 
beiden Rens; an: 
Anhaltisches Jns.-Reg. Nr. 93 in Dessau und Bernburg. 
Jns.-Reg. Nr. 152, 2. Bat. in Zerbst, et. S. 148.
	        
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