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Erstere können Erb- oder Wahlmonarchien und nach ihrer
Verfassung unumschränkte (Autokratie, Rußland) oder be-
schränkte (konstitutionelle) Monarchien (Preußen, Bayern, Eng-
land) sein; in letzterem Falle gewahrt die Regierung einzelnen
Ständen oder dem ganzen Volke, welches seine Vertreter wählt,
eine Mitwirkung an der Gesetzgebung und eine Kontrolle an
der Verwaltung.
Manche Monarchen, z. B. in Asien, Afrika zc. regieren
despotisch, d. h. ganz ohne Gesetze; die Unterthanen sind dem
Staatsoberhaupte gegenüber rechtlos.
Die Republik ist entweder eine Dem o kra ti e (Volksherrschaft;
Nordamerika, Schweiz) oder eine Aristokratie (Adelsherrschaft).
In der alten Welt bilden die meisten Staaten Monar¬
chien; Amerika ist das Land der Republiken.
An der Spitze der monarchischen Staaten steht der Fürst,
welcher den Titel Kaiser, Sultan, König, Großherzog, Herzog,
Fürst ?c. führt. Da die Staatsverwaltung vom Staatsober-
Haupte nicht allein besorgt werden kann, so bedarf es hierzu
einer Menge Beamten. An der Spitze derselben stehen die
Minister, welche zusammen das Staatsministerium unter
dem Vorsitze eines Ministerpräsidenten bilden. Jeder
Minister ist Präsident eines Ministeriums, zu welchem noch
mehrere Räte und viele Beamten und Angestellten gehören.
Jeder größere Staat hat verschiedene Ministerien: Ministe-
rium des Innern, Ministerium des Aeußern, Mi-
nisterium der Finanzen, der Justiz, Handels-
Ministerium, Ministerium für landwirtschaftliche
Angelegenheiten, Kriegsministerium, Marinemini-
sterium Zc. Unter den Ministerien stehen eine Menge Ober-
nnd Unterbehörden, welche wieder ihre Organe (Werk-
zeuge) zum Vollzüge ihrer Anordnungen haben.
Viele dieser Behörden erstrecken ihre Thätigkeit über das
ganze Land (Centralbehördeu), manche nur über eine einzelne
Provinz, einen Kreis, einen Bezirk ?c. (Lokalbehörden). Ihnen
sind die Ortsbehörden untergeordnet.
Die Behörden erhalten durch ihre verschiedenen Tätigkeiten
den Staatsorganismus.