Full text: [H. 1 - 4] (H. 1 - 4)

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Erstere können Erb- oder Wahlmonarchien und nach ihrer 
Verfassung unumschränkte (Autokratie, Rußland) oder be- 
schränkte (konstitutionelle) Monarchien (Preußen, Bayern, Eng- 
land) sein; in letzterem Falle gewahrt die Regierung einzelnen 
Ständen oder dem ganzen Volke, welches seine Vertreter wählt, 
eine Mitwirkung an der Gesetzgebung und eine Kontrolle an 
der Verwaltung. 
Manche Monarchen, z. B. in Asien, Afrika zc. regieren 
despotisch, d. h. ganz ohne Gesetze; die Unterthanen sind dem 
Staatsoberhaupte gegenüber rechtlos. 
Die Republik ist entweder eine Dem o kra ti e (Volksherrschaft; 
Nordamerika, Schweiz) oder eine Aristokratie (Adelsherrschaft). 
In der alten Welt bilden die meisten Staaten Monar¬ 
chien; Amerika ist das Land der Republiken. 
An der Spitze der monarchischen Staaten steht der Fürst, 
welcher den Titel Kaiser, Sultan, König, Großherzog, Herzog, 
Fürst ?c. führt. Da die Staatsverwaltung vom Staatsober- 
Haupte nicht allein besorgt werden kann, so bedarf es hierzu 
einer Menge Beamten. An der Spitze derselben stehen die 
Minister, welche zusammen das Staatsministerium unter 
dem Vorsitze eines Ministerpräsidenten bilden. Jeder 
Minister ist Präsident eines Ministeriums, zu welchem noch 
mehrere Räte und viele Beamten und Angestellten gehören. 
Jeder größere Staat hat verschiedene Ministerien: Ministe- 
rium des Innern, Ministerium des Aeußern, Mi- 
nisterium der Finanzen, der Justiz, Handels- 
Ministerium, Ministerium für landwirtschaftliche 
Angelegenheiten, Kriegsministerium, Marinemini- 
sterium Zc. Unter den Ministerien stehen eine Menge Ober- 
nnd Unterbehörden, welche wieder ihre Organe (Werk- 
zeuge) zum Vollzüge ihrer Anordnungen haben. 
Viele dieser Behörden erstrecken ihre Thätigkeit über das 
ganze Land (Centralbehördeu), manche nur über eine einzelne 
Provinz, einen Kreis, einen Bezirk ?c. (Lokalbehörden). Ihnen 
sind die Ortsbehörden untergeordnet. 
Die Behörden erhalten durch ihre verschiedenen Tätigkeiten 
den Staatsorganismus.
	        
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