Das rhein. Schiefergebirge und die niederrhein. Tiefebene.
227
besondere Mundarten können namentlich die luxemburgisch -
lüttichsche, die trierische und die kölnische Mundart
unterschieden werden.
Von der ostfränkischen und hessischen Mundart unterscheidet sich die
rheinische hauptsächlich dadurch, dass im Auslaute die Wörter das, es, was ein
t erklingt, also dat, et. wat gesprochen wird, und dass das b im Inn- und Aus¬
laute als V oder f gesprochen wird, z. B. in der kölnischen Mundart Wif —Vteih,
Wiver = Weiber.
Die Rheinländer sind durchgängig ein schöner Volks¬
stamm von meist hohem, schlankem Wüchse und frischer Gesichts¬
farbe. Neben dem vorherrschenden blonden Typus- kommt auch
der brünette mehr als in andern Gebieten Deutschlands vor; dieser
dürfte römischem Einflüsse zuzuschreiben sein. Ein heiterer Lebens¬
sinn zeichnet die Rheinländer aus. Das fröhliche Volksleben, das sich
an den rebenbekränzten Ufern des Rheinstromes abspielt, findet seinen
stärksten Ausdruck in dem Kölner Garn e val. Die Bewohner
d er Gebirgsgegenden, des Hunsrück, der E i fei, des We st er-
w aid es, denen der magere Gebirgsboden seine Gaben nicht so
freigiebig als das sonnige Rheinthal spendet, besitzen dagegen wenig
von dem frohen rheinischen Volksgeiste. Desgleichen bekunden die
Bewohner der Industriegegenden, z.B. die Kailfleute des
Wupperthaies, die sich ihre Lebensstellung im harten Kampfe
des geschäftlichen Lebens erringen mussten, ein ernsteres Wesen.
3. Die Betrachtung der staatlichen Verhält¬
nisse in der Landschaft.
a. Die staatliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Gebiete.
Die Landschaft gehört zum grössten Teile zum Staate Pre usen,
und zwar haben drei preussische Provinzen an ihr Anteil, nämlich
die Rheinprovinz, Hessen-Nassau (s. folg. Landsch.) und
Westfalen (s. folg. Landsch.). Von diesen liegt nur die erstge¬
nannte ganz in ihrem Rahmen, während die beiden andern bloss
mit einem kleinen Gebiete in sie hineingreifen. Im Besitze eines
andern Staates ist nur das an der Nahe gelegene Ländchen
Birkenfeld, welches zu Oldenburg gehört (s. das Tiefland
der untern Weser).
Die Rheinprovinz grenzt im Norden an Holland, im
Osten an Westfalen und Hessen-Nassau, im Süden an
Hessen, die Rheinpfalz und Lothringen, im Westen
an Luxemburg, Belgien und Holland. Die Grösse der
Provinz beträgt 26 992 qkm. Ihre Einwohnerzahl beziffert
sich auf 4 910 391 E. (174,5 E. auf 1 qkm), wovon etwa 3 J/3 Mill.
E. dem katholischen und etwa 11k Mill. E. dem evangeli¬
schen Glaubensbekenntnisse angehören.