Object: Die neuere Zeit von 1648 bis auf die Gegenwart (Bd. 3)

nach mehrjährigen Untersuchungen fest, daß keine Verschwörung 
bestanden habe. 
Metternich suchte die damalige Erregung der deutschen Regie- 
rungen auch zu benutzen, um den konstitutionellen Einrichtungen 
in den deutschen Staaten entgegenzuwirken. Daher ließ er durch 
Konferenzen der Minister der einzelnen deutschen Staaten zu Wien 
in der sog. Wiener Schlußakte (1820) erklären, daß die ganze 
Staatsgewalt in den monarchisch regierten Staaten in der Hand 
des Herrschers vereinigt bleiben müsse, der nur in der Ausübung 
einzelner Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden sein 
könne. 
Die Einrichtung der Provinzialstände in Preußen (1823). Unter 
dem Einflüsse dieser Vorgänge geriet die Verfassungsfrage in Preußen 
ins Stocken, zumal der Staatskanzler Hardenberg, der anfangs 
im Sinne der früher von Stein und ihm eingeleiteten Reformen 
die freiheitlichen Bestrebungen vertreten hatte, sich schwach und 
kraftlos zeigte. Nach langen Vorberatungen verfügte der König 
die Einführung von Provinzialständen. In jeder der acht 
Provinzen sollte in bestimmten Zeiträumen ein Provinziallandtag 
zusammentreten, die Mitglieder wurden zur Hälfte von den 
Rittergutsbesitzern, zur Hälfte von den Städten und den 
Bauern aus den Grundbesitzern gewählt; denselben sollten die 
Gesetze vorgelegt werden, die ihre Provinz beträfen; über 
diese sollten sie ein Gutachten an die Regierung abgeben. Offen- 
bar war von der Einrichtung der Provinzialstände bis zu einer 
wirklichen allgemeinen Volksvertretung noch ein weiter Weg, aber 
die Bahn zu einer konstitutionellen Regierung war damit betreten. 
2. Die preußische Staatsverwaltung. Der Zollverein. 
Wiewohl der König an der unumschränkten Regierung festhielt, 
hatte er doch die ganze Fülle des persönlichen Einflusses auf die 
Staatsgeschäfte dadurch verringert, daß er seit Steins Reform- 
tätigfeit das Geheime Kabinett aufgab und das Ministerium zum 
einzigen Mittelpunkte der Regierung machte. Das preußische 
Beamtentum, in dessen Händen damals die Staatsgewalt zum 
größten Teil lag, hat in jener Zeit in der inneren Verwaltung 
Tüchtiges geleistet. Der Staat, seit 1807 aus vier Provinzen be- 
stehend, wurde in (zuerst zehn, dann) acht Provinzen mit einem 
Oberpräsidenten an der Spitze, diese in Regierungsbezirke
	        
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