als durch Gottes unersetzlichen Rat und Verhängnis
eine geraume Zeit her im heiligen römischen Reiche viel
innerliche, schwere unb blutige Kriege entstanden, dazu
(an denen) auch ausländische Potentaten mit eingetreten
(teilgenommen), und dadurch viele Dörfer, Flecken,
Städte und Länder über alle Matzen jämmerlich verderbt
und verwüstet worden, wie nicht allein aller Welt bewußt,
sondern auch noch diese Stunde — Sott erbarme sich’s! —
männiglich vor ctugen schwebet:
Demnach, und weil auch mit dem Könige von Däne¬
mark durch göttliche Verleihung Frieden geschlossen *) ge¬
wesen, haben, wegen solcher immer fontinuierenben Kriegs-
pressuren, (Einquartierungen, Durchzüge, Kontributionen und
anderen Drangsale, insonderheit aber (wegen) des im Jahre
Christi 1629 ausgelassenen kaiserlichen Edikts, die Restitution
der geistlichen, nach dem pasjauischen vertrage den Katho¬
lischen entzogenen Güter betreffend, die evangelischen und
protestierenden Stände des Reiches am kaiserlichen Hofe
viel Beschwerden, Protestationen und Klagen geführt, also
daß auch teils hohen, teils niederen Standes Personen
[meil sie eine allgemeine Reformation und Wieder¬
einführung der römisch-katholischen Religion befürchtet]
sich solcher Exekution ermeldeten Ediktes und anderer Kriegs¬
beschwerden durch Gegenwalt (Gewalt) in der Zeit zu ent¬
binden und der kaiserlichen und ligistischen Soldatesque
mit gewehrter Hand zu widerstehen für das Beste und
Ratsamste erachtet. Jedoch weil wegen so vielfältigen
Klagens und anderer Ursachen die Römisch Kaiserliche
Majestät im Monat Februar des 1630. Jahres einen kur¬
fürstlichen Konvent gegen den 5. Junius nach Regens¬
burg beschrieben, ist der bedrängten Stände Hoffnung, daß
allen Ungelegenheiten abhelfliche Matze (Abhilfe) gegeben
werden sollte, bis dahin gerichtet und verschoben worden.
Unterdessen, und bei Währung (Fortdauer) solcher ge¬
dachten Kriegstroublen im Deutschen Reiche, sind in Anno
1629 nicht allein zwischen fllbrechten,Herzogen zu Frieblanb,
als damaligem kaiserlichen Kriegsgeneral, unb ber weit-
') Zu Lübeck, 1629, den 12. Mai.