Full text: [Teil 1 = Grundstufe] (Teil 1 = Grundstufe)

10 Die Umgebung des Heimatsortes. 
Die ländlichen Wohnhäuser sind in der Regel kleiner als die in einer 
Stadt und bestehen nur aus einem oder zwei Stockwerken. Auch siud sie 
gesondert gelegen und vielfach mit Gartenanlagen umgeben. Einzelgelegene 
Landhäuser mit Landwirtschaftsbetrieb nennt man Gehöfte- Ein Bauern- 
gehöft besteht aus dem Wohnhause mit Garten, der Hofanlage und den 
nötigen Wirtschaftsgebäuden, als Scheune, Stall und Schuppen. Ein 
Landgut hat bereits einen umfangreicheren Wirtschaftsbetrieo. Außer 
dem wohnlichen Guts- und Herrenhause mit schönem, großem Garten, der 
geräumigen Hofanlage und den zahlreichen Wirtschaftsgebäuden finden wir 
hier noch Wohnhäuser für Aufsichtsbeamte und Arbeiter. Auch führt das 
Gut in der Regel einen selbständigen Namen. Nicht selten gehören auch noch 
unweit abgelegene Vorwerke dazu, welche aus Wirtschaftsgebäuden und 
Arbeiterwohnuugeu bestehen und vom Hauptgute aus bewirtschaftet werden. 
Ein Dorf besteht aus mehreren Bauerngehöften, kleineren Hausgrundstücken 
und Arbeiterhäusern. Befindet sich in demselben eine Kirche, so nennt man 
es Kirchdorf; wird darin allwöchentlich oder alljährlich zu bestimmten 
Zeiten Marktag abgehalten, so nennt man es Marktflecken- Die Grenzen 
der einzelnen Feldmarken sind durch Grenzsteine und Feldraine gekenn- 
zeichnet. — 
3. Verkehrsstraßen. Welche Bahnlinien und Chausseen führen von 
deinem Heimatsorte aus? Verfolge die Richtuug derselben ans dem Karten- 
bilde! Beschreibe den Reiseweg vom Heimatsorte nach diesem oder jenem 
benachbarten Orte! Nenne zwei Ortschaften, die nur durch einen Land- 
weg mit einander verbunden sind! Wanderungen aus der Karte!— Ent¬ 
fernungen. — Veranschaulichung von 1 qkm. 
Die verschiedenen Verkehrswege dienen dazu, Handel und Verkehr zu 
fördern. In dieser Hinsicht sind bei onders die Kunststraßen auf dem Laude, 
Eisenbahnen und Chansfeeen uud die Wasserstraßen, Flüsse und 
Kanäle, von großer Wichtigkeit. Die Landwege dienen in erster Linie 
dem örtlichen Verkehr zwischen den einzelnen Dörfern und Gütern. In der 
Regel sind die beiden Wegseiten der Chausseen und Landstraßen mit Baum- 
reihen bepflanzt. Seitabwärts nach den Feldern führen mitunter schmale 
Feldwege und Fußstege. Zu letzteren gehören auch die sogenannten 
„Richtstege", welche für Fußgänger aus dem kürzesten Wege von Dorf zu 
Dorf führen. Die Waldwege dienen forstwirtschaftlichen Zwecken. 
3. Kimmelskundtiches. 
*1. Die jährliche Bewegung der Sonne. Die Sonne geht zwar 
alle Morgen im 0. auf und im W. unter; aber sie geht nicht immer an 
derselben Stelle des Osthimmels aus. Der Puukt am Osthimmel, wo die 
Sonne am 21. März aufgeht, wird Ostpunkt genannt, und der Punkt, 
wo fie au diesem Tage untergeht, heißt Westpunkt. Beide liegen ein- 
ander gegenüber. Da die Sonne am 21. März morgens 6 Uhr auf- und 
abends 6 Uhr untergeht, scheint sie 12 Stunden, und die Nacht dauert 
auch 12 Stunden. Tag und Nacht sind gleich. Wir haben also am 
21. März Frühlings - Tag- und Nachtgleiche. 
Einige Zeit nach dem 21. März kann man bemerken, daß nun die 
Sonne immer nördlicher vom Ost puukt aufgeht und auch 
nördlicher vom Westpunkt untergeht. Diese Entfernung des 
Sonnenaufgangspunktes vom Ostpunkte heißt Morgenweite. Die Ent- 
fernnng des Sonnenuntergangspunktes vom Westpunkte heißt Abend¬ 
*) Die mit *) bezeichneten Stoffe können auch sürs nächste (4.) Schul- 
jähr bleibeu.
	        
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