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Manche Dinge, die im Haushalte gebraucht werden, z. B. Kaffee,
Kakao, Reis u. s. tu., kommen aus fremden Ländern. Die Leute, die
sie schicken lassen und dann wieder verkaufen, heißen Kaufleute. Ihre
Arbeit (Kauf und Berkauf) nennt man Handel. Es gibt Groß- und
Kleinhändler. Die Großhändler verkaufen ihre Waren nur in größern
Mengen an Kleinhändler. Beim Kleinhändler kaufen die Leute die
Waren, die sie verbrauchen, in kleinern Mengen.
Alle Menschen, die für unfre körperlichen Bedürfnisse sorgen,
bilden den Nährstand.
Die Personen, die sich mit der Belehrung und Erziehung der
Iugeud beschästigen und die Seelsorge ausüben, gehören zum Lehr-
st a n d, z. B. Lehrerinnen, Lehrer, Pastoren. In Hildesheim gibt es
zahlreiche Schulen und Bildungsanstalten. Zu den Niedern Schulen
gehören Volks- und Mittelschulen, zu den höhern Realgym-
nasium, Gymnasien und höhere Mädchenschulen. Fach-
schulen, in denen junge Leute zu einem bestimmten Berufe ausgebildet
werden, find! Seminare, Baugewerkschulen, Landwirtschafts-
schuleu und Handelsschulen.
Die Lehrlinge besuchen zu ihrer weitern Ausbildung die Fort-
bildungsschule.
Für die Sicherheit der Stadt sorgt die Polizei' für die Sicher-
heit des Vaterlandes sorgen die Soldaten. Soldaten und Polizei
bilden den Wehrstand.
G. Verwaltung des Wohnortes.
» 1. Die bürgerliche Gemeinde. Alle Bewohner eines Orts bilden
zusammen die bürgerliche Gemeinde. Durch diese Bereinigung zu einem
Ganzen können mancherlei nützliche Einrichtungen getroffen werden.
So sorgt die Gemeinde für Wege, Wasserleitung, Beleuchtung, Schulen usw.
2. Verwaltung. Au der Spitze der Stadt stehen der Magistrat
und die - Bürgervorsteher. Sie verwalten die Stadt, d. h. sie ordnen
das an, was für die Stadt gut ist. Der Magistrat besteht aus dem
Oberbürgermeister, dem Stadtsyndikus und den Senatoren.
Die 18 Bürgervorsteher werden von den Bürgern gewählt; sie
sind selbst Bürger der Stadt. Zum Zweck der Bürgervorsteherwahl
ist die Stadt in sechs Wahlbezirke eingeteilt.
3. Vermögen der Stadt. Die Stadtgemeinde Hildesheim besitzt:
a) Grundstücke i Acker, Wiesen, Wald, Wege, Plätze (u. a. etwa
250 ha Felder und Wiesen und 750 da Forsten),
d) Gebäude: Rathaus, Schulen u. s. w.