Full text: Die Lande Braunschweig und Hannover

des ncucrm Adels und der Stände. 
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Stadt, in Braunschweig z. B. der heilige Autor, durch Prozession 
und Festmahl gefeiert, bald die Schutzpatrone der einzelnen Gilden. 
Die Festeslust beschränkte sich nicht wie jetzt auf das Innere der 
Häuser: bei den Gilden- und anderen Festen wurde in der Regel 
auf der Straße getanzt. Dabei gab es oft blutige Köpfe. Auch 
sonst waren Gewaltthaten nicht selten, und in Folge davon Hinrich- 
tungen etwas gewöhnliches. Die Schulen wurden anfänglich nur 
von den Geistlichen gehalten und waren zur Heranbildung für den 
gelehrten Stand bestimmt. Man lernte in ihnen nicht viel mehr, 
als „geistlichen Sang" singen und Lateinfprechen. Später, als die 
Zucht im geistlichen Stande mehr und mehr sank, und die Schulen 
vernachlässigt wurden, suchten die Städte Einstuft auf die Schulen 
zu gewinnen, indem sie entweder, wie z. B. in Hannover, das 
Patronat der Schule von dem Landesherrn erkauften, oder, wie es 
in Braunschweig geschah, eigene neue Schulen anlegten, welche 
durch ihre Leistungen bald diejenigen der geistlichen Stifter ver¬ 
dunkelten. Neben diesen Anstalten, aus denen unsere Gymnasien 
hervorgingen, bestanden noch Privatschulen, die s. g. Schreibe- 
schulen, in welchen die Kinder der Handwerker rechnen und einen 
Brief schreiben lernten. In Folge der Reformation entwickelten 
sich in den größeren Orten die Volksschulen neben den lateinischen 
Schulen, indem die Kinder der einzelnen Parochien von dem 
Kantor unterrichtet wurden. Noch jetzt bestehen in Göttingen 
solche Kirchspielschulen. In den kleineren Städten hat sich erst in 
diesem Jahrhunderte die Volksschule von den höheren Schulen ab- 
gezweigt. — Groß war die Zahl der wohlthätigen Stiftungen und 
in Folge davon die Schaar der Bettler, denen in den Hospitälern 
und Klöstern täglich Mittags die Bettlersuppe bereit stand. In 
mehreren unserer Städte hat sich das große Vermögen dieser Stift- 
ungen erhalten und wird jetzt meistens für Schulzwecke verwandt. 
Das ist in kurzem das Bild unserer Städte bis zum Aus- 
gange des Mittelalters. Wir müssen es uns versagen, ausführlich 
zu schildern, wie sie allmählich in der neueren Zeit mehr und mehr 
ihre republikanische Selbständigkeit verloren haben, und wie ihr 
Bürgerthum in Staatsbürgerthum übergehen musste. Es hängt 
das mit dem Verfall des Lehnswesens, der Einführung stehender 
Heere und der Steuern zusammen. Wir wollen aber nicht ver- 
gessen, dass in den Zeiten, als die Zucht im geistlichen Stande 
gesunken war, und als die weltlichen Herren beim Verfall des 
kaiserlichen Ansehens ihre Rechte so weit ausdehnen zu dürfen 
glaubten, wie ihre Macht reichte, und nur das Recht des Stär¬
	        
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