des ncucrm Adels und der Stände.
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Stadt, in Braunschweig z. B. der heilige Autor, durch Prozession
und Festmahl gefeiert, bald die Schutzpatrone der einzelnen Gilden.
Die Festeslust beschränkte sich nicht wie jetzt auf das Innere der
Häuser: bei den Gilden- und anderen Festen wurde in der Regel
auf der Straße getanzt. Dabei gab es oft blutige Köpfe. Auch
sonst waren Gewaltthaten nicht selten, und in Folge davon Hinrich-
tungen etwas gewöhnliches. Die Schulen wurden anfänglich nur
von den Geistlichen gehalten und waren zur Heranbildung für den
gelehrten Stand bestimmt. Man lernte in ihnen nicht viel mehr,
als „geistlichen Sang" singen und Lateinfprechen. Später, als die
Zucht im geistlichen Stande mehr und mehr sank, und die Schulen
vernachlässigt wurden, suchten die Städte Einstuft auf die Schulen
zu gewinnen, indem sie entweder, wie z. B. in Hannover, das
Patronat der Schule von dem Landesherrn erkauften, oder, wie es
in Braunschweig geschah, eigene neue Schulen anlegten, welche
durch ihre Leistungen bald diejenigen der geistlichen Stifter ver¬
dunkelten. Neben diesen Anstalten, aus denen unsere Gymnasien
hervorgingen, bestanden noch Privatschulen, die s. g. Schreibe-
schulen, in welchen die Kinder der Handwerker rechnen und einen
Brief schreiben lernten. In Folge der Reformation entwickelten
sich in den größeren Orten die Volksschulen neben den lateinischen
Schulen, indem die Kinder der einzelnen Parochien von dem
Kantor unterrichtet wurden. Noch jetzt bestehen in Göttingen
solche Kirchspielschulen. In den kleineren Städten hat sich erst in
diesem Jahrhunderte die Volksschule von den höheren Schulen ab-
gezweigt. — Groß war die Zahl der wohlthätigen Stiftungen und
in Folge davon die Schaar der Bettler, denen in den Hospitälern
und Klöstern täglich Mittags die Bettlersuppe bereit stand. In
mehreren unserer Städte hat sich das große Vermögen dieser Stift-
ungen erhalten und wird jetzt meistens für Schulzwecke verwandt.
Das ist in kurzem das Bild unserer Städte bis zum Aus-
gange des Mittelalters. Wir müssen es uns versagen, ausführlich
zu schildern, wie sie allmählich in der neueren Zeit mehr und mehr
ihre republikanische Selbständigkeit verloren haben, und wie ihr
Bürgerthum in Staatsbürgerthum übergehen musste. Es hängt
das mit dem Verfall des Lehnswesens, der Einführung stehender
Heere und der Steuern zusammen. Wir wollen aber nicht ver-
gessen, dass in den Zeiten, als die Zucht im geistlichen Stande
gesunken war, und als die weltlichen Herren beim Verfall des
kaiserlichen Ansehens ihre Rechte so weit ausdehnen zu dürfen
glaubten, wie ihre Macht reichte, und nur das Recht des Stär¬