Full text: Anschauungsunterricht und Heimatkunde für das 1. - 4. Schuljahr mehrklassiger Schulen

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b. Die Räume des Hauses. Das Haus ist fertig. Der Bau- 
Herr ist nun Hausbesitzer. Das Haus gehört ihm, ist sein Eigentum; er 
ist der Eigentümer. Als solcher kann er das Haus selbst bewohnen oder 
an andere Leute vermieten. In einem großen Hause giebt es gewöhnlich 
mehrere Wohnungen. Sie bestehen aus Stuben oder Zimmern zum 
Wohnen, Kammern zum Schlafen, einer Küche zum Kochen, einem Keller 
zum Aufbewahren der Vorräte von Holz und Kohlen, Wein, Bier, Kar- 
toffeln, einem Bodenraum zum Trocknen der Wäsche, zum Aufheben von 
Kisten und Kasten :c. Zu einer gesunden Wohnung gehört, daß die 
Wände ausgetrocknet sind und Luft und Licht eindringen können. In 
manchen Häusern sind die Räume zu ebener Erde Werkstätten, Verkaufs- 
läden oder Gewölbe. Ein Schild darüber nennt das Geschäft und den 
Inhaber. 
c. Die Ausstattung des Hauses. Das Haus ist ein unbeweg- 
liches Eigentum. Wer darin einzieht, bringt sein bewegliches Eigentum 
mit: seine Möbel oder Hausgeräte, seinen Zimmerschmuck, seine Küchen- 
geräte, sein Geschirr. Wer einen Hausstand gründet, muß mit diesen 
Dingen die Wohnung ausstatten. Er stellt in den Zimmern Tische, Stühle, 
Schränke, Kommoden, Sofas, Betten iz. auf, hängt an die Wände Uhren, 
Bilder, Spiegel ic. und versieht die Küche mit Töpfen, Pfannen, Kannen, 
Tassen, Tiegeln, Schüsseln, Näpfen, Dosen, Büchsen, Eimern, Trichtern, 
Gabeln, Messern, Löffeln, Besen, Bürsten, Schaufeln, Reibeisen, Wagen, 
Sieben, Wannen iz. 
NB. Dem Einwurfe, daß dieser Lehrgegenstand für diese Stufe zu leicht und 
überdies schon behandelt sei, ist zu entgegnen, daß der reiche Wortschatz, der sich 
bei der Besprechung ergiebt, uns rechtfertigt, zumal derselbe auch orthographisch erst 
auf dieser Stufe bewältigt werden kann. Ist Zeit vorhanden, empfehlen wir dem 
Lehrer im Anschlüsse noch folgende Themen: Eine Feuersbrunst, Die Haus- 
ordnuug, bez. Der Verlauf eines Tages. 
1. Des Hauses Bau. Wagner. W. II. 176. 
2. Wahrspruch an einem Hause. W. II. 177. 
3. Marienkäfer. Wunderhorn. W. II. 178, W. 218. 
4. Diogenes. Curtman. W. II. 179. 
47. Die Schule. 
Das Wohnhaus ist ein Privatgebäude, die Schule ein öffentliches 
Gebäude. Die Gemeinde ließ es für die Jugend erbauen. Die Lehrer 
lehren und die Schüler und Schülerinnen lernen darin. Die Schule ist 
also eine Lehranstalt oder ein Lernhaus. Jedes Kind wird mit 6 Jahren 
schulpflichtig und muß 8 Jahre lang die Schule besuchen, damit es unter- 
richtet und erzogen werde. In der Schule lernen die Kinder richtig 
sprechen, lesen, schreiben, rechnen, zeichnen, singen und turnen, Gott und 
den Heiland, die Natur, den Wohnort, die Heimat, das Vaterland und 
die Welt und ihre Geschichte kennen. In der Schule werden die Kinder 
auch erzogen; sie werden an Gehorsam, Fleiß, Aufmerksamkeit, Ordnung 
und Reinlichkeit gewöhnt. Wer nicht unterrichtet wird, bleibt unwissend
	        
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