Full text: Die Blütezeit des römischen Reiches unter den großen Kaisern, Deutsche und preußische Geschichte bis 1740 (Teil 2)

Die Karolinger. 
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bischöfe, Bischöfe, Äbte und Grafen zur Reichsversammlung an 
seinen Hof und stellte in gemeinsamer Beratung mit ihnen die Gesetze 
und Verordnungen fest, die in Kraft treten sollten. Diese Gesetze 
hatte dann jeder Graf den Bewohnern seines Gaues mitzuteilen. Da 
serner die Grenzen des Reichs von Feinden dauernd gefährdet waren, 
teilte Karl das Grenzland in größere Bezirke ein, die Marken, setzte 
einen Markgrasen über jede Mark und gab ihm noch größere Gewalt 
als den Grafen. 
Das Heerwesen. Es war aber nicht mehr möglich, daß die freien 
Franken, die als Bauern in Dörfern angesiedelt waren, dem Könige auf 
feinen zahlreichen, in weitentfernte Gegenden führenden Feldzügen folgten; 
Haus und Hof wäre ihnen über der langen Abwesenheit verdorben. Ob- 
wohl ihre Verpflichtung zum Heeresdienst bestehen blieb, konnten sie die- 
selbe in Wahrheit nicht mehr erfüllen. Die Grafen indeffen gebrauchten 
ihr Recht, den Heerbann aufzubieten, oft gerade dazu, einzelne Bauern 
zu bedrücken. Um sich dieser Bedrückung zu entziehen, zog mancher kleine 
Freie vor, Haus und Hof einem Großen, fei es dem Grafen, sei es einem 
Bischof oder einem Kloster, zu übertragen und von ihm zu Lehen zurück- 
zuempfangen. Dann hörte für ihn die Pflicht des Waffendienstes auf, 
er genoß den Schutz seines Herrn, aber er hörte zugleich auch auf, ein 
freier Mann zu sein. Obwohl Karl für die ärmeren Freien am meisten 
sorgte und die drückende Verpflichtung zum Heeresdienste milderte, ver- 
minderte sich ihre Zahl doch so sehr, daß freie Bauern in manchen 
Gegenden ganz verschwanden. — Für seine Feldzüge gebrauchte der König, 
wie schon seine Vorgänger, hauptsächlich Reiter. Um sich eine aus- 
reichende Zahl von Rittern zu verschaffen, gab er geeigneten Männern 
ein Stück Land zu Lehen, d. h. nicht zu Eigentum, sondern zur Nutz- 
nießnng auf Lebenszeit, wofür diese, die Vasallen, die Pflicht hatten, 
zu Roß, sei es allein, sei es mit gewappneten Knechten, ins Feld zu folgen. 
§ 36. Karl erneuert das weströmische Kaisertum. (800.) Die Kaiser¬ 
krönung. Im Jahre 800 begab sich Karl nach Rom. Als er am Weih- 
nachtstage zur Feier der Messe die Kirche des heiligen Petrus besuchte und 
vor dem Altar zum Gebet niederkniete, setzte ihm der Papst Leo eine 
Krone aufs Haupt unter lautem Zuruf des Volks. Nach diesem Zuruf 
wurde ihm, wie ehemals den alten Kaisern, von dem Papste kniend ge- 
huldigt und er selbst von da an Kaiser und Augustus genannt. Karl 
nannte sich seitdem Kaiser des römischen Reiches. 
Sein Ruhm erscholl über die ganze damalige Welt. Noch in Rom 
überreichten ihm Gesandte des Patriarchen von Jerusalem die Schlüssel 
des Heiligen Grabes und die Schlüssel und Fahne der Stadt, und ehe 
er Italien verlassen hatte, traf eine Gesandtschaft des Kalifen Harun al 
Raschid aus Bagdad bei ihm ein und kündigte die baldige Ankunft der 
Geschenke ihres Herrn an.
	        
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