§ 14. Verwaltung. — § 15. Einteilung.
11 Forstaufsichtsbezirke, nämlich im Unter-Elsaß 4, im Ober-Elsaß 3, in Loth-
ringen 4. Sie zerlegen sich wiederum in 64 Oberförstereien. An der Spitze
eines Forstaufsichtsbezirkes steht ein Forstrat.
Die Gewerbeverwaltung wird durch das Ministerium und demnächst
durch die Bezirkspräsidenten geführt. Jedem derselben ist zur Beaufsichtigung der
gewerblichen Anlagen ein Gewerbeinfpektor beigegeben. Oberbehörde ist die
I. Abteilung des Ministeriums.
Die Bauverwaltuug gehört zur IV. Abteilung des Ministeriums. Die
Leituug der Arbeiten an den Flüssen und Kanälen steht den 6 Wasserbauin-
spektoren zu. Dem Hochbauwesen sind 5 Hochbauiuspektoreu, dem Wege-
bauwesen Kreisbauiuspektoren vorgesetzt. Die Meliorationsbauverwaltuug
macht die Gewässer des Laudes für Landwirtschaft und Industrie nutzbar und
wird durch 7 Meliorationsbauinspektoren ausgeübt.
Das Bergwesen ist durch ein besonderes Berggesetz geordnet. Das Land
zerfällt in 4 Bergreviere. An der Spitze des Reviers steht ein Bergmeister.
Oberbehörde ist die I. Abteilung des Ministeriums.
Anstalten zur Sicherheit und Wohlfahrt des Landes sind: die Bezirks-
Irrenanstalten zu Stephansfeld bei Brnmath und zu Saargemünd und Ru-
fach, die Taubstummenanstalten zu Metz, Jsenheim, Straßburg-Nendors, die
Blindenanstalten zu Jllzach und Still (bei Molsheim); die Bezirksgefäng¬
nisse in Colmar, Metz, Mülhausen, Saargemünd, Straßburg uud Zabern; die
Strafanstalten zu Hagenau und Ensisheim; das Landesarbeitshaus zu
Pfalzburg; Erziehuugs - uud Besserungsanstalten für Knaben in Hagenau,
für evangelische Mädchen im Englischen Hof bei Straßburg, für katholische in
Straßburg selbst; Waisenhäuser, Hospitäler usw.
Militärverwaltung. Die militärische Besatzung von Elsaß-Lothringen
bilden das 15. und 16. Armeekorps; das erstere mit dem Generalkommando in
Straßburg, besteht aus der 30. und 31. Division; das letztere besteht aus der
33. und 34. Division und hat sein Generalkommando in Metz. Außerdem
sind noch Teile vom 14. Armeekorps nach dem Ober-Elsaß verlegt.
Festungen sind: Straßburg und Metz ersten Rauges, Dudenhofen, Neubrei-
sach, Bitsch, Feste Kaiser Wilhelm II (Mutzig).
§ 15. Einteilung.
Elsaß-Lothringen ist in drei Verwaltungsbezirke eingeteilt, nämlich in Unter-
Elsaß, Ober-Elsaß und Lothringen. Jeder dieser Bezirke zerfällt in Kreise, wie
folgende Übersicht zeigt:
A. Der Bezirk Unter-Elsaß enthält:
1) den Stadtkreis Straßburg; 2) den Landkreis Straßburg; 3) den Kreis
Erstein; 4) den Kreis Hagenau; 5) den Kreis Molsheim; 6) den Kreis Schlett-
stadt; 7) den Kreis Weißenburg; 8) deu Kreis Zabern.
B. Der Bezirk Ober-Elsaß enthält:
1) den Kreis Altkirch; 2) den Kreis Colmar; 3) den Kreis Gebweiler; 4) den
-Kreis Mülhausen: 5) den Kreis Rappoltsweiler; 6) den Kreis Thann.