Metadata: Staats- und Bürgerkunde

270 
an den Empfänger, wenn die Anweisung nicht mit dem Vermerke 
„postlagernd" versehen ist. 
g) Einschreibesendungen. 
Als solche können Briefe, Postkarten, Drucksachen. Waren¬ 
proben, Postnachnahmesendungen und Pakete ohne Wertangabe 
befördert werden, müssen aber zu diesem Zwecke von dem Absender 
mit der Bezeichnung „Einschreiben" versehen werden. Außer dem 
Porto wird eine Einschreibgebühr von 20 Pfg. ohne Rücksicht auf 
die Entfernung und das Gewicht erhoben. 
li) Briefe mit Wertangaben. 
Sie müssen einen haltbaren Umschlag haben und mindestens 
zweimal mit Petschaft usw. gesiegelt sein. Geldstücke sind in Papier 
einzuschlagen und innerhalb des Briefes so zu befestigen, daß sie 
ihre Lage während der Beförderung nicht verändern können. Das 
Porto beträgt für die erste Zone (10 Meilen) ohne Unterschied 
des Gewichts 20 Pfg., unfrankiert 30 Pfg.; über 10 Meilen 10 Pfg., 
unfrankiert 50 Pfg., Gewichtsgrenze 250 g. Dazu kommen noch an 
Berficherungsgebühr 5 Pfg. für je 300 Mk.. mindestens aber 10 Pfg. 
i) Postaufträge. 
Diese sind stets freizumachen. Zur Einziehung von 
Geldbeträgen (Höchstbetrag 800 Mk.) beträgt die Gebühr- 
für den Postauftrag 30 Pfg., außerdem die Postanweisungsgebühr. 
Zur Einholung von W e ch s e l a n n a h m e n zahlt man an 
Gebühr für den Postauftrag 30 Pfg., an Gebühr für den Ein¬ 
schreibbrief mit dem zurückgehenden Wechsel, falls derselbe an¬ 
genommen worden ist, 30 Pfg. 
k) Postnachnahmesendungen. 
Höchstbetrag 800 Mk. Sie sind zulässig bei Briefen, Post¬ 
karten, Drucksachen und Paketen. Man zahlt 1. das gewöhnliche 
Porto (bei Wert- oder Einschreibsendungen auch die Bersicherungs- 
oder Einschreibgebühr); 2. eine Vorzeigegebühr von 10 Pfg.i 3. an 
Gebühr für Übermittlung des Betrags an den Absender 
bis 5 Mk. = 10 Pfg., 
über 5—100 „ = 20 „ 
„ 100—200 „ = 30 „ 
„ 200—400 „ = 40 „ 
usw. 
1) Zeitungen und Zeitschriften. 
Die Zeitungspreisliste der Post gibt Auskunft, welche 
Zeitungen und Zeitschriften, und für welche Zeit diese durch die 
Post bezogen werden können. Die überweisungsgebühr für eine 
^Zeitung auf eine andere Postanstalt beträgt 50 Pfg., die Rücküber¬ 
weisung an den ursprünglichen Postort erfolgt kostenfrei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.