Object: Grundriß der deutschen und bayrischen Geschichte

116 § 57. England bis ju den Raubkriegen. 
War nun auch durch die Waffen nirgends eine Entscheidung herbei- 
aefürt worden, die zum Frieden drängte, so kam dieser doch zu stände. 
Ludwig fürchtete nämlich, Englands König möchte noch gezwungen werden, 
ein Bündnis gegen ihn mit Holland zu schließen, namentlich da Prinz 
Wilhelm, nun erblicher Statthalter von Holland, sich mit Karl's ll. Nichte, 
Marie, vermalt hatte. 
Um dieser Warscheinlichkeit zuvorzukommen, schloss er daher den 
1678 Frieden zu Nymwegen 1678, wobei er mit jedem Gegner gesondert 
unterhandelte und dadurch bewirkte, dass einmal die Allianz gegen ihn immer 
kleiner wurde und andererseits die zurückbleibenden Gegner sich immer 
härtere Bedingungen gefallen lassen mussten. So verlor Holland, das zu¬ 
erst Frieden schloss, nichts, dagegen Spanien die Franchecomts und in 
Flandern 16 feste Plätze samt Gebiet. Als dann zu Anfang des Jares 
1679 der Kaiser für sich und namens des deutschen Reiches ebenfalls zu 
Nymwegen mit Schweden und Frankreich Frieden machte, erhielt Ludwig 
Freiburg, trat dagegen das von den Deutschen eroberte Philippsburg 
wider ab. Der Kurfürst von Brandenburg musste hierauf im Friedens¬ 
schluss zu Saint-Gennain auf alle im Kampfe gegen Schweden gemachten 
Eroberungen verzichten. 
ißso-1684 3. Die Reunionen 1680—1684. Ludwig XIV. setzte auch im 
Frieden den begonnenen Länderraub fort. Er errichtete in mehreren Grenz¬ 
städten sogenannte Reunionskammern, die untersuchen sollten, welche Gebiete 
und Ortschaften jemals zu den in den letzten Friedensschlüssen abgetretenen 
Ländern gehört hatten. Die Untersuchungen waren sehr ergiebig: es wurden 
über 600 elsäßische, luxemburgische und pfälzische Plätze besetzt, darunter die 
i68i Reichsstadt Straßburg 1681. Das deutsche Reich beschränkte sich auf 
bloße Proteste und nahm endlich wegen des Türkenkrieges 1684 einen von 
Ludwig XIV. angebotenen Waffenstillstand auf zwanzig Jare an. Der 
König von Frankreich behielt vor der Hand alle von ihm besetzten Gebiete. 
§ 57. 
England bis zu den Raubkriegen. 
Inhalt: Das Haus Plantagenet oder Anjou regiert 1154—1485, das" 
Haus Tudor 1485— 1603 , das Haus Stuart mit Unterbrechungen von 
1603 — 1714. Von 1649 — 1660 nämlich ist England Republik; nach der 
Revolution von 1688 kommt Wilhelm von Oranien 1689—1702 zur Regierung. 
Seit 1714 regiert das Haus Hannover. 
In England war auf die seit 1066 herrschende normannische Dynastie 
1154-1485 mit Heinrich II. das Haus Plantage net oder Anjou 1154—1485 
gefolgt. Unter den Sönen Heinrich's II., Richard Löwenherz und Johann 
mte Land, wurde die Königsmacht beschränkt, und der letztere musste 1215- 
die magna Charta libertatum gewären, die Grundlage der englischen 
Volks fr eih eit und Verfassung. 
Auf die äußeren Kämpfe mit Frankreich folgten bald innere zwischen 
nen Häusern Jork und Lancaster (die Kämpfe der weißen und der roten
	        
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