Zweiter Teil.
Anleitung zur gründlichen Erteilung des Unterrichts
in der Heimatkunde.
Nachdem uns die methodischen Erörterungen darüber Klarheit gegeben
haben, wie wir den Unterricht in der Heimatkunde anlegen müssen, um der
zu lösenden Aufgabe voll und ganz gerecht zu werden, möge uns der zweite
Teil des Buches deu Uuterricht selbst vorführen, wie er sich nach den
dargestellten Grundsätzen gestalten wird. In ihm werde ich mich jedoch nicht
auf die Angabe des Lehrversahreus für die einzelnen Lehrgebiete be-
schränken, sondern anch den stofflichen Inhalt des heimatkundlichen Unter-
richts, soweit er für alle Schulen übereinstimmt, darbieten.
Gliederung des Lehrganges und des Lehrstoffes.
Durch die Annahme des synthetischen Lehrganges für den gesamten
erdkundlichen Unterricht war auch die weitere Gliederung des Lehrstoffes und
die Aufeinanderfolge in seiner Behandlung im allgemeinen festgelegt. Ein
Fortschreiten in sich mehr und mehr erweiternden Kreisen mußte
daraus gefolgert werden. Für den heimatkundlichen Unterricht bedeutete dies
die Behandlung etwa folgender Gebiete: 1. des Schulsaales, 2. des Schul-
Hauses, 3. der Schule mit ihrer Umgebung, 4. des Heimatortes,
5. der Umgebung des Heimatortes (Bürgermeisterei), 6. des Gebietes
eines Kreises, 7. des Gebietes eines Regierungsbezirks und 8. einer
Provinz.
Diese vorgenannte Gliederung des Lehrganges und des Lehrstoffes für
den heimatkundlichen Unterricht ist so allgemein zur Anerkennung und An-
Wendung gelaugt, daß man heute gar nicht mehr darüber nachzudenken scheint,
ob hiermit auch wirklich eine vollkommene und in jeder Hinsicht befriedigende,
also endgültige Einteilung erreicht sei. Es herrschen nur Meinungsverschieden-
heiten darüber, ob der heimatkundliche Unterricht alle die genannten Gebiete
behandeln soll oder schon früher, etwa mit der Behandlung eines Gebietes
von der Größe eines preußischen Kreises, zu schließen hat. Im übrigen hatte
aber das so überzeugend klingende Schlagwort „Fortschreiten in konzentrischen