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flotte, seine mächtige Kriegsflotte, seinen industriellen Aufschwung, auf
den weisen Herrscher unseres Vaterlandes, der niemals müde wird, für
feine Landeskinder zu schaffen und zu sorgeu, so wächst auch das
soziale Interesse und Empfinden der Kinder. Sie fühlen sich
als Glieder dieses Staates, ihr Pflichtgefühl wächst, ihr patriotisches
Empfinden erwacht, sie lernen in Liebe, Ehrfurcht und Verehrung
aufblicken zum höchsten Leiter des Staatsschiffes, zu uuserm Kaiser und
Herrn, zum angestammten Herrscherhause überhaupt.
Und wie leicht kann im erdkundlichen Unterricht der Hinweis auf
den Finger Gottes geschehen, am besten kurz und ungesucht, ohne vom
Zaun gerisfen zu werden, ohne langatmige religiöse Betrachtungen.
Dazu gibt jederzeit Gelegenheit die Erkenntnis vom Ineinandergreifen
der erdkundlichen Objekte, die uns zeigt, daß unser Planet ein wohl-
organisiertes Ganzes ist. Dazu leitet uns der gestirnte Himmel mit
seinen Myriaden von Weltkörpern an, ferner die Betrachtung, daß das
Kreuz des Christentums in allen Zonen der Erde aufgerichtet ist.
„Herr, wie siud deine Werke so groß und viel! Du hast sie alle
weislich geordnet, und die Erde ist voll deiner Güter." (Psalm 104,
24.) So wird im erdkundlichen Unterricht das religiöse Ge-
fühl reich bedacht.
Und wenn so der Lehrer der Erdkunde es versteht, einen einheit-
lichen Gedankenkreis zu schaffen, so erwächst aus diesem unter Mit-
Wirkung des Gefühlslebens ein kräftiges Wollen, das Willensleben wird
gestärkt, und der werdende Mensch wird dem Ziele der Erziehung, ein
fittlich-religiöser Charakter zu sein, immer näher geführt. Darauf soll
ja das ganze Erziehuugswerk hinstreben — und dazu ist ja der Unter-
richt nur Mittel zum Zweck —, daß der Erzieher — wie Herbart sagt
— mache, daß der Zögling sich selbst finde, als wählend das Gute,
als verwerfend das Böse: dies oder nichts ist Charakterbildung.
8 2.
Der materielle Zweck des erdkundlichen Unterrichts.
Der erdkundliche Unterricht hat nicht nur einen formalen Wert,
er bezweckt vielmehr auch die Kenntnis erdkundlicher Stoffe. Welche
Stoffe den Kindern der einklafsigen und mehrklassigen Volksschule zu
übermitteln sind, darüber belehren den Lehrer der Erdkunde die All-
gemeinen Bestimmungen vom 15. Oktober 1872 im Abschnitt 33 in
großen Zügen. Dort heißt es: Der geographische Unterricht beginnt