Die wirtschaftlichen Verhältnisse. 171
liefen von den 16 Banken Noten im Gesamtbetrage von 1286526900 Mark um in
Abschnitten von 100,200 (nur die Provinzialaktienbank von Posen), 500 und 1000 Mark.
Die Reichsbank hatte Ende 1888 Noten in Umlauf von im ganzen
1091643 000 Mark. Von den Noten der Reichsbank bestand die Mehrzahl
in Abschnitten von 100 Mark, nämlich der Betrag von 672 549 000 Mark;
in Abschnitten von 500 Mark waren in Umlauf für 31663500, in Ab-
schnitten von 1000 Mark für 387 430 000 Mark. Nach dem Bankgesetz vom
14. März 1875 kann die Reichsbank über ihren Metallschatz hinaus gegen-
wärtig noch 282 085 000 Mark an Banknoten ohne Deckung in Umlauf bringen.
Beträge, welche diese Summe übersteigen, müssen versteuert werden. Bei
sämtlichen 16 Notenbanken beträgt dieser Notenumlauf 385 000 000 Mark.
Der Geschäftsverkehr mit der Reichsbank steht jedem soliden Geschäftsmanns
frei. Er hat dieserhalb seine Geschäftsverhältnisse näher darzulegen und, weun seine
Firma in das Handelsregister eingetragen ist, hierüber einen beglaubigten Auszug
einzureichen. Die Wechsel müssen den in der Wechselordnung vorgeschriebenen Er-
sordernissen entsprechen, dürfen nur eine Verfallzeit von höchstens drei Monaten haben
und die Unterschriften von mindestens zwei als zahlungsfähig bekannten Personen und
Firmen tragen. Jede Diskontonote, welche über 300 Mark lautet, ist mit einer
Stempelmarke von 0^<> Pfennig zu versehen. Für jeden einzelnen zu diskontieren-
den Wechsel sind mindestens 60 Pfennig an Zinsen zu entrichten. Die Wechsel
sind vor der Diskontierung mit Aeeept zu versehen. Die Reichsbank und deren
Filialen übernehmen die Einziehung von Wechseln, Anweisungen, Wertpapieren
aller Art, welche in Mark uud an einem Bankplatze zahlbar sind. Hierfür wird
eine Provision von Vg Proz,, aber mindestens 60 Pfennig pro Stück, bei Zins-
konpons eine Provision von x/4 Proz., aber mindestens 50 Pfennig berechnet. Die
zur Einziehung übergebenen Wechsel dürfen höchstens eine 14tägige Verfallzeit
haben. — Im Lombardverkehr kann gegen Verpfändung von edlen Metallen,
im Jnlande lagernden Wechseln und Reichs- und partikularstaatlichen Anleihen
oder Schatzanweisungen, zinstragenden Prämienanleihen deutscher Staaten, Pro-
vinzial-, Kreis-, Stadt-, Deichbau- und andern Obligationen, Eisenbahnstamm- und
Prioritätsaktien oder Obligationen eine Beleihuug mit 3/4 des Kurswertes statt¬
finden, und zwar bei allen Bankstellen und gegen einen öffentlich bekannt zu machen-
den Zinssatz; nur bis zur Hälfte des Kurswertes wird eine größere Anzahl von
ausländischen Papieren beliehen.
Bei allen Reichsbankstellen werden Summen jeden Betrags zur Wieder-
auszahlung an bestimmte Personen bei andern Reichsbankstellen gegen Empfangs-
bescheinigung angenommen. — Anträge zum An- oder Verkauf von Effekten
werden von der Reichsbank und ihren Agenturen angenommen, aber erst nach voll-
ständiger Sicherstellung ausgeführt.
Die Reichsbank in Berlin nimmt auch Dokumente jeder Art in Verwahrung.
— Auch verschlossene Depositen werden gegen ein entsprechendes jährliches
Lagergeld angenommen. — 1887 hatte die Reichsbank 195 Zweiganstalten.
Einschließlich der 16 Zettelbanken gab es im März 1887 in ganz Deutsch-
land an Banken und Anstalten für den hypothekarischen, landwirtschaftlichen,
Geschäfts- und industriellen Kredit im ganzen 246 Institute mit einem Aktien-
kapitale von 1 658 790 000 Mark, wovon 1 480 960 000 Mark eingezahlt waren.
Von diesen Instituten waren 50 Kommunal- und Staatsinstitute; auf das
Königreich Preußen kamen 147, auf Bayern 13, auf Sachsen 15, auf Württemberg 5,
auf Baden 8, auf Elfaß-Lothringen 9, auf Hessen 3, auf Thüringen 10, auf Mecklen-
bürg 7, auf Oldenburg 3, auf Braunschweig 3, anf Anhalt und Schaumburg-Lippe
je 1 und auf die Hansestädte 21.
Die Reichsfinanzlage ist eine außerordentlich günstige, denn selbst
wenn man die Staatsschuld der deutscheu Einzelstaaten hinzurechnet, stellt sich
doch der Staatsschuldbetrag pro Kopf der Bevölkerung nur in einigen kleinen