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Achter Zeitraunr.
rium, der in Beziehung auf die Angelegenheiten Griechen¬
lands einer mildern Ansicht, als sein Vorgänger folgte, die
Würde des brittifchen Namens auf dem Congresse zu Ve¬
rona durch Lord Wellington behaupten ließ, und den Aus-
bruch des Krieges zwischen Frankreich und Spanien zu ver¬
hindern suchte, dann aber, als dessen Ausbruch nicht zu
vermeiden war, für Großbritannien das System der Neu¬
tralität festhielt, so lange als keine Macht des Festlandes
mit Frankreich gemeinschaftliche Sache des Kampfes gegen
Spanien machen würde.
Für die völlige Abschaffung des Negerbandels,
dcffcn Fortdauer, nach dein warnenden Beispiele Domingo's,
den brittischen Kolonieen in We.stindien für die Zukunft ge¬
fährlich werden könnte, schloß Großbritannien seit dem
Jahre 1815 mit mehrern europäischen Staaten besondere
Vertrage.
814.
N o r d a ne e r i k a n i s ch e Freistaaten.
Seit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der nord¬
amerikanischen Freistaaten im Pariser Frieden (1783) aner¬
kannt und gesichert worden war, hatten diese Staaten mit
jugendlicher Kraft und Thätigkeit (17 Sept. 1787) sich eine
Bundesverfassung gegeben*). Als aber der, nach
dieser Verfassung am 4 März 1789 zu Ncu-Pork zusam¬
mengetretene, Congrcß mit der neuen Gestaltung des Staa¬
tes sich beschäftigt hatte, ward eine Commission aus der
Mitte des Congresses mit dem Aufträge gebildet, Verbesse¬
rungen und Zusätze zu der Verfassung in Vorschlag zu brin¬
gen, wodurch einer falschen Auslegung derselben vorgebeugt
würde. So wurden, mit Zustimmung von zwei Drittheilen
der Mitglieder beider Häuser, zwölf neue Artikel der Bun¬
desverfassung, als Anhang, beigefügt.
*) Sie steht in den Europ. Constit. rc. Th. i, S. Zi ff.