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Achter Zeitraunr. 
rium, der in Beziehung auf die Angelegenheiten Griechen¬ 
lands einer mildern Ansicht, als sein Vorgänger folgte, die 
Würde des brittifchen Namens auf dem Congresse zu Ve¬ 
rona durch Lord Wellington behaupten ließ, und den Aus- 
bruch des Krieges zwischen Frankreich und Spanien zu ver¬ 
hindern suchte, dann aber, als dessen Ausbruch nicht zu 
vermeiden war, für Großbritannien das System der Neu¬ 
tralität festhielt, so lange als keine Macht des Festlandes 
mit Frankreich gemeinschaftliche Sache des Kampfes gegen 
Spanien machen würde. 
Für die völlige Abschaffung des Negerbandels, 
dcffcn Fortdauer, nach dein warnenden Beispiele Domingo's, 
den brittischen Kolonieen in We.stindien für die Zukunft ge¬ 
fährlich werden könnte, schloß Großbritannien seit dem 
Jahre 1815 mit mehrern europäischen Staaten besondere 
Vertrage. 
814. 
N o r d a ne e r i k a n i s ch e Freistaaten. 
Seit die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der nord¬ 
amerikanischen Freistaaten im Pariser Frieden (1783) aner¬ 
kannt und gesichert worden war, hatten diese Staaten mit 
jugendlicher Kraft und Thätigkeit (17 Sept. 1787) sich eine 
Bundesverfassung gegeben*). Als aber der, nach 
dieser Verfassung am 4 März 1789 zu Ncu-Pork zusam¬ 
mengetretene, Congrcß mit der neuen Gestaltung des Staa¬ 
tes sich beschäftigt hatte, ward eine Commission aus der 
Mitte des Congresses mit dem Aufträge gebildet, Verbesse¬ 
rungen und Zusätze zu der Verfassung in Vorschlag zu brin¬ 
gen, wodurch einer falschen Auslegung derselben vorgebeugt 
würde. So wurden, mit Zustimmung von zwei Drittheilen 
der Mitglieder beider Häuser, zwölf neue Artikel der Bun¬ 
desverfassung, als Anhang, beigefügt. 
*) Sie steht in den Europ. Constit. rc. Th. i, S. Zi ff.
	        
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