648 Drittes Kapitel. 
säure; wozu noch in geringeren Mengen Kupfer-, Silber-, Mangan-, Kobalt-und Wis- 
muterze traten. Außerdem kommen Marmor, Gips, Porzellanerde und Graphit vor. 
Reich ist das Land an Mineralquellen; die bedeutendsten derselben sind die Thermen 
in Baden und Badenweiler, die Eisen- und Stahlquellen zu Antogast, Griesbach, Peters- 
thal und Rippoldsan, sowie die Schwefelquellen zu Langenbrücken und Freiersbach. 
Der Handel wird durch die schiffbaren Gewässer in hohem Maße be- 
günstigt; namentlich ist der Zwischenhandel bedeutend. Seewärts nimmt der 
Handel naturgemäß seinen Weg nach den an den Rheinmündungen gelegenen 
holländischen Häfen; die wichtigste Handelsstadt des Landes ist Mannheim. 
Im Jahre 1888 kamen an in Mannheim zu Thal 951 beladene und 149 uu- 
beladene Frachtschiffe mit 29800 Tonnen Ladung, dagegen zu Berg 3650 beladene 
und 545 unbeladene Schiffe mit 1553 700 Tonnen Ladung. Hieraus ergibt sich, daß 
der Rheinverkehr hauptsächlich nur rheiuabwärts bis Mannheim geht. Andre Han¬ 
delsplätze Badens sind Konstanz, Lahr, Pforzheim, Freiburg und Wertheim, wozu 
neuerdings auch Maxau als Rheinhafen für Karlsruhe tritt. Ausgeführt werden 
aus Baden besonders Getreide, Hanf, Wein, Hopfen, Tabak, Schlachtvieh, Bauholz, 
Bijouterien, Glas, Uhren, Papier, Strohgeflechte, Maschinen, Rübenzucker, Wollen- 
und Baumwollenwaren; die Einfuhr hingegen erstreckt sich auf Kolonialwaren, Süd- 
früchte, Pferde, Metalle, Seide und Seidenstoffe, Petroleum, Baumwolle, feine 
Tücher, Weine und Steinkohlen. — Auf dem Bodenfee laufen außer einer Anzahl 
von Segelschiffen 10 badische Dampfschiffe. — Für den Geldverkehr sorgen außer 
zahlreichen Vorschußvereinen. Kreditbanken und Sparkassen eine Reichsbankhauptftelle 
(in Mannheim) mehrere Reichsbankstellen und Reichsbanknebenftellen, sowie folgende 
größere Institute: die Badische Bank, die Rheinische Kreditbank, die Rheinische 
Hypothekenbank und die Deutsche Unionsbank in Mannheim, der Pforzheimer 
Bankverein und die Kreis-Hypothekenbank in Lörrach. 
Für Verkehrswege ist trefflich gesorgt. Abgesehen von den erwähnten 
trefflichen Wasserwegen finden sich zahlreiche treffliche Landstraßen sowie ein 
starkverzweigtes und gut verwaltetes Eisenbahn- und Telegraphennetz vor. 
Die das Land durchschneidenden Staatsstraßen haben eine Länge von etwa 
3700 km, wozu noch an chanssierten Gemeindewegen 6000 km kommen. Die Eisen- 
bahnen hatten 1888/89 eine Länge, von 1402 km, von denen nur 34,8 km Privat-, 
die ganze übrige Strecke Staatsbahnen waren. Die Hauptbahnen führen von 
Norden nach Süden und von Basel ostwärts nach Konstanz. Hierzu kommen mehrere 
wichtige Bahnen, welche das Land in der Richtung von Westen nach Osten, bezüglich 
Nordwesten nach Südosten durchqueren; von denselben ist die Bahn, welche von 
Offenburg über Hausach, Triberg, Villingen nach Donaueschingen und von hier nach 
dem Bodensee geht, am wichtigsten; sie durchquert den Schwarzwald an interessanten 
Punkten. Andre wichtige Bahnen führen von Maxan-Karlsruhe über Durlach nach 
der Enz (Pforzheim), von Germersheim über Bruchsal zum Neckar, von Mannheim 
über Heidelberg, Mosbach und Königshofen nach Würzburg. Die wichtigsten Eisen- 
bahnknotenpnnkte sind Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Offenburg, Freiburg, 
Bruchsal. — Das Postwesen war bis 1811 in den Händen des Fürsten von Thurn 
und Taxis, dann ging es in die Verwaltung des Landes über und wurde 1871 Reichs- 
augelegenheit. Es bestehen jetzt Oberpostdirektionen in Karlsruhe und Konstanz. 
Nach der Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 ist Baden eine erb- 
liche konstitutionelle Monarchie. Die Ständeversammlung, welche alle zwei 
Jahre zu einer ordentlichen Sitzung berufen wird, zerfällt in zwei Kammern. 
Die erste Kammer besteht aus den großherzoglicheu Prinzen, den Häuptern 
der staudesherrlichen Familien, dem katholischen Landesbischos, einem evan- 
gelischen Prälaten, acht vom Großherzog aus allen Ständen zu berufenden 
Mitgliedern, acht auf acht Jahre zu erwählenden Abgeordneten des gruudherr- 
lichen Adels (der ehemaligen Reichsritterschaft) und zwei Abgeordneten der 
Landesuniversitäten. Die zweite Kammer besteht ans 63 Abgeordneten, nämlich
	        
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