Klunzinger: Im Fastenmonat Ramadan. 
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Im Fastenmonat Ramadan. 
C. B. Klunzinger. 
Es naht der Fastenmonat, der heilige Ramadan. Bon der Vesper- 
zeit des Vorabends des ersten dieses Monats an ist die Bevölkerung in 
Spannung und Bewegung. Viele Gruppen bilden sich auf freien Plätzen 
und schauen gegen den abendlichen Horizont, um den neuen Mond zu 
suchen. Denn nur auf Zeugnis eines Moslems hin. und wäre er der 
geringsten einer, daß er den Mond gesehen, darf das Fest beginnen. 
Sobald man zur Gewißheit gekommen zu sein glaubt, daß der neue 
Moud erschienen, kündigt in den Städten, wo es Kanonen giebt, ein ge- 
waltiger Schuß der Bevölkerung den Beginn der Fastenzeit an, und von 
diesem Moment an ist der Moslem ein gänzlich veränderter Mensch ge- 
worden. Er führt von nun an eine mehr nächtliche Lebensweise. Am 
Morgen des Fastentages sieht man. wie in den großen Städten Europas, 
nur wenige, den untersten Klassen angehörige Menschen, Lastträger, 
Wasserträger, Taglöhner, Esel- und Kameltreiber, ihrem Erwerb nachgehen; 
die von Fasten dispensierten Kinder und Ungläubigen beherrschen die 
Straßen; die Märkte und Cafes siud verödet, die Buden und Amtsstuben 
sind geschlossen. Nach und nach erhebt sich der eine und der andere und 
schleicht mit schlaftrunkenen Augen wie siech dahin; die Läden beginnen 
sich zu öffnen. 
Man macht die dringendsten Einkäufe der Lebensmittel, der Handel 
will sich nicht beleben, und wenn man sich Waren besehen will, so legt der 
Kaufmann den Koran, den er mit wiegendem Kopf laut vor sich her ge- 
leiert, mürrisch weg und würdigt den Käufer kaum eines Blickes. 
Am Vormittag hatte sich mehr die um ihren Nachtschlaf verkürzte 
Natur geltend gemacht, von Mittag an fordern auch der Huuger und 
der Durst ihre Befriedigung. Kein Bißchen, kein Schlückchen, kein 
Düftchen darf in den fastengepanzerten Körper eindringen. Das ansge- 
suchteste Leckermahl wäre nicht imstande, einen fastenden Moslem zu 
verführen. Wenn er an einem rauchenden Ungläubigen vorbeikommt, hält 
er sich wohl Nase und Mund zu, und noch vor wenigen Jahren wäre 
es einem solchen übel gegangen, hätte er vor einem fastenden Gläubigen 
zu rauchen gewagt. Liegt er nicht sehr krank danieder, und dann ist 
er vom Fasten befreit, so nimmt der Moslem keine Arzenei während des 
Tages, ja er weigert sich, Angentropsen in seine wunden Augen träufeln 
zu lassen, und von einer regelrechten Behandlung während dieses Monats 
steht der Arzt von vornherein ab. Auch die Einsalbuug des Kopfes. 
Aus allen Erdteilen. Ig
	        
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