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16. Königswahl und Kaiserkrönung.
Petersilie, Dill, Fenchel, Pfefferkraut, Mohn, Rüben, Karotten, Pastinak, Kohlrabi,
Schnittlauch, Zwiebeln, Schalotten, Lauch, Kerbel. Von Blumen befahl er zu ziehen
Rosen, Lilien, Bockshorn (fenigrecum), Minze, Salbei, Raute, Rosmarin, Meerzwiebel,
Schwertel, Schlangenwurz, Sonnenblumen, Bärwurz, Ligustikum, Sadebaum, Rein-
farn, Malven, Eppich, Tausendgüldenkraut, und der Gärtner soll auf seinem Dache
Hauswurz haben. Die Blumen sind dieselben wie im römischen Garten, ein Gemisch
von Zier-, Arznei- und Küchenpflanzen. In zäher Treue hat sie der deutsche Bauern¬
garten bis heute fortgepflegt. Wie sich die Frauen zu der Gemüse- und Blumenzucht
verhielten, beantwortet sich von selbst. Für die Küche und den Schmuck war hier
gleich viel zu gewinnen, und die germanischen Weiber standen von je den Römerinnen
nicht nach, deren Obliegenheit Besorgung des Gartens war (Plin. hist. nat. 19, 19).
Die tätige Teilnahme, die in unserm Mtertnm auch die vornehmsten Frauen dem
Hauswesen schenkten, erstreckte sich bis auf die Arbeit des Wafchens. Königinnen
selbst beschäftigten sich mit der Wäsche, und bis in die neuere Zeit hinein war der Wasch¬
tag auch für die Frauen der hohem Stände ein Tag lebendigster Geschäftigkeit. Die
jüngere Edda erzählt, wie der verderbliche Streit zwischen Brynhild und Gudrun bei
der Schleierwäsche ausbrach (Sn. E. 140 Rask.).
Das Waschen der großen und gröbem Linnen und Gewänder wurde freilich in
großen Hauswesen den Mägden überlassen. Zur Strafe für die Sprödigkeit gegen
Hartmut ward die gefangene Königstochter Gudrun von der bösen Gerlind verurteilt,
ihr und ihrem Hofgesinde die Kleider zu waschen. Da muß sie auch des Winters im
frühen Morgen hinaus an das Meeresufer und die bloßen Füße im Schnee, leichtbe¬
kleidet den harten Dienst verrichten.
Eine niedere, verachtete Mägdearbeit in größern Hauswesen war das Heizen1.
In kleinern mußten die Dirnen oder die Hansfrau selbst alle und jede Arbeit verrichten.
Daß die Mägde dabei von den Frauen nicht immer gut behandelt wurden, lernen wir
aus den Konzilienbestimmungen, die für tödliche Mißhandlungen einer eignen Magd
der grausamen Herrin sieben Jahre, oder wenn die Züchtigung nur durch Unvorsich¬
tigkeit so unglücklich ablief, fünf Jahre bestimmen. Eine weltliche Strafe stand auf
solchem Totschlage nicht, denn die Getötete war eine Leibeigne.
16. Königswahl und Kaiserkrönung.
Von Mar Jansen („Kaiser Maximilian I.", München 1905,
Kirchheimsche Verlagsbuchhandlung).
Die Auffassung des frühern Mittelalters von der Geschichte war vorwiegend theo¬
logisch. Der heilige Augustinus hat mit seiner Lehre, daß das Leben des Bösen sich
im Diesseits erschöpfe, während es für den Guten nur eine Pilgerfahrt zu Gott sei,
einen tiefgehenden Einfluß geübt. Die Lehre vom Gottesstaate, der alle Auserwähl¬
ten umfaßt, mußte, folgerichtig durchgeführt, dem, der die Seelen zum Himmel leitete,
dem Papste, die hervorragendste Stellung schon auf dieser Welt zuerkennen. Da
man sich aber nicht verhehlte, daß die Bösen immer wieder Anstürme aus die Guten
versuchten, so mußte man auch zu dem Kaisertums, als der höchsten weltlichen Macht,
seine Zuflucht nehmen. Kaiser und Papst sollten nach der fast allgemein herrschenden
1 Gudrun Str. 996. 1020.