Metadata: Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre

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Vorwort. 
nicht anders zu erwarten ist; es existieren gar sonderbare An¬ 
sichten darüber, was man alles den Schülern aus diesen Ge¬ 
bieten beibringen möchte, Dinge, über welche sich die Berufs- 
parlamentarier im Reichstage nicht einig sind, oder man führt 
wohl gar die verschiedenen Systeme von Adam Smith bis zu 
den neueren Kathedersozialisten vor, was entschieden falsch ist. 
Man gebe nicht etwa Geschichte der Gesetzgebung und Volks¬ 
wirtschaftslehren; und ein Bekanntmachen mit den Systemen 
anderer Parteien oder berühmter Theoretiker hat entschieden zu 
unterbleiben. Lieber erwähne man die Helden unserer Arbeit 
(Krupp, Hartmann, Borsig, James Watt, Senefelder u. a.) und 
schildere deren Entwickelungskampf, man zeige den Schülern, wie 
der Mensch nur vorwärts kommt, wenn er seine ganze Per¬ 
sönlichkeit einsetzt zur Erringung seines Zieles, wenn er alles, 
was dazu angethan sein könnte, ihn zu entmutigen, zur Seite 
schiebt und alle Hindernisse und Enttäuschungen unbeachtet läßt, 
sondern mit der ganzen Kraft seiner Persönlichkeit hinwirkt nach 
dem einen großen Ziele. 
Also Abwendung von Generalisation"n und Theorien und 
sofort zur konkreten Einzelforschung. Abwendung aber auch von 
jeglicher Parteifärbung. Systemmacherei und Vortrag streitiger 
Parteidoktrinen ist nicht Aufgabe der Schule. Der Unterricht 
in der Volkswirtschaftslehre und Gesetzeskunde ist propädeutischer 
Natur; er hat die Aufgabe, zum Nachdenken über öffentliche 
und wirtschaftliche Dinge und zu späteren selbständigen Studien 
anzuregen und zu befähigen. 
Die vorhandene Litteratur für diese neue Unterrichtsdis¬ 
ziplin entstammt gewöhnlich großen umfangreichen Werken von 
Fachgelehrten (wie Roscher u. a.); mit diesen Exzerpten ist aber 
der Praxis nicht hinreichend gedient. Fachzeitschriften bringen 
auch dann und wann einen Abschnitt aus diesem Gebiete für 
die Präxis, auch sind mehrere einschlägige Schriftchen erschienen, 
aber alle kranken gewöhnlich daran, daß sie nur Einzelnes 
herausgreifen und nur vereinzelte Themen behandeln und in
	        
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