Full text: Blühe, deutsches Vaterland

gebung, wirkt bei der Regierung und Verwaltung des Reiches mit 
und schlichtet Streitigkeiten zwischen Bundesstaaten. 
Präsident des Bundesrates ist der König von Greußen als 
Deutscher Kaiser. £r führt den Oberbefehl über das Reichsheer 
und die Reichsmarine, erklärt mit Zustimmung des Bundesrates 
Krieg und schließt Frieden; er beruft, eröffnet, vertagt und schließt 
Bundesrat und Reichstag; er. verkehrt im Namen des Reiches mit 
fremden Staaten durch Gesandte und Konsuln, schließt Bündnisse 
und Verträge, ernennt die Reichsbeamten und übt die Staatsgewalt 
in Elsaß-Lothringen, in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten 
aus; er versieht die Beschlüsse des Bundesrates und Reichstages 
mit seiner Unterschrift und verleiht ihnen dadurch Gesetzeskraft; 
er verkündigt und vollzieht die Reichsgesetze durch besondere vom 
Reichskanzler mitunterzeichnete Verfügungen. 
Der oberste Beamte des Reiches ist der R e i ch s k a n z l e r. Lr 
führt im Bundesrat den Vorsitz, überwacht im Namen des Kaisers 
die Ausführung der Reichsgesetze, leitet die Verwaltung des Reiches, 
unterschreibt mit dem Kaiser die Anordnungen und Verfügungen des- 
selben und übernimmt damit die Verantwortlichkeit dafür; er ist 
überhaupt der einzige verantwortliche Reichsbeamte. 
Die Vertretung des deutschen Volkes ist der Reichstag. Seine 
397 Mitglieder werden unmittelbar von den wahlberechtigten Staats- 
bürgern des Reiches in der Regel auf fünf ^)ahre gewählt. £r 
bat bei der Gesetzgebung durch Beratung und Beschlußfassung mit- 
zuwirken, den Reichshaushalt festzustellen und neue Steuern zu be- 
willigen: außerdem steht ihm das Recht zu, über Petitionen zu 
verhandeln und von der Regierung Auskunft und Rechenschaft zu 
verlangen.
	        
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