II. 
Karl Hilter. 
Hus der Einleitung zur „Erdkunde im Verhältnis 
zur Natur und zur Geschichte des Menschen oder 
allgemeine vergleichende Geographie." 
Nach der 2. stark vermehrten und verbesserten Kuflage. Berlin, 
G. Reimer 1822. 5. 2—12. (Stark gekürzt.) 
Wie jeder einzelne Mensch vermöge seiner eigenen lveise 
nicht jeglichem Unternehmen gewachsen und zu jedem berufen 
ist, ebensowenig jedwedes Volk zur Erreichung jedes Zieles im 
bunten Uranze des Ruhmes und des Glücks. Es gehört zum 
Charakteristischen der menschlichen Natur, daß jedem einzelnen 
Menschen eine nur ihm angehörige Eigentümlichkeit einwohnt, 
durch deren Entwicklung er zu einem vollkommenen wird, 
und so und nicht anders wiederholt sich dies in jedem Volke. 
In der vollendeten Ausbildung dieser Eigentümlichkeit liegt die 
sittliche und mit ihr jede andere Größe des Menschen, wie die 
Volkstümlichkeit und Nationalgröße der Völker. 
Eigentümlichkeit gehört aber nicht zu demjenigen, was 
das Volk sich selbst geben kann, so wenig wie der einzelne 
Mensch es vermag; beide können nur die Selbständigkeit einer 
solchen Eigentümlichkeit bewahren. Sie selbst aber geht von 
einer höheren Macht aus, als die des verschwindenden Menschen 
ist. Doch in seiner Macht, und mehr noch in seinem Berufe 
liegt es, sich ihrer bewußt zu werden im Leben- denn 
ohne dieses Bewußtsein kann ihm sein Tun nicht gelingen. 
Die Eigentümlichkeit des Volks kann nur aus seinem 
Wesen erkannt werden, aus seinem Verhältnis zu sich selbst, 
zu seinen Gliedern, zu seinen Umgebungen, und weil kein Volk
	        
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