II.
Karl Hilter.
Hus der Einleitung zur „Erdkunde im Verhältnis
zur Natur und zur Geschichte des Menschen oder
allgemeine vergleichende Geographie."
Nach der 2. stark vermehrten und verbesserten Kuflage. Berlin,
G. Reimer 1822. 5. 2—12. (Stark gekürzt.)
Wie jeder einzelne Mensch vermöge seiner eigenen lveise
nicht jeglichem Unternehmen gewachsen und zu jedem berufen
ist, ebensowenig jedwedes Volk zur Erreichung jedes Zieles im
bunten Uranze des Ruhmes und des Glücks. Es gehört zum
Charakteristischen der menschlichen Natur, daß jedem einzelnen
Menschen eine nur ihm angehörige Eigentümlichkeit einwohnt,
durch deren Entwicklung er zu einem vollkommenen wird,
und so und nicht anders wiederholt sich dies in jedem Volke.
In der vollendeten Ausbildung dieser Eigentümlichkeit liegt die
sittliche und mit ihr jede andere Größe des Menschen, wie die
Volkstümlichkeit und Nationalgröße der Völker.
Eigentümlichkeit gehört aber nicht zu demjenigen, was
das Volk sich selbst geben kann, so wenig wie der einzelne
Mensch es vermag; beide können nur die Selbständigkeit einer
solchen Eigentümlichkeit bewahren. Sie selbst aber geht von
einer höheren Macht aus, als die des verschwindenden Menschen
ist. Doch in seiner Macht, und mehr noch in seinem Berufe
liegt es, sich ihrer bewußt zu werden im Leben- denn
ohne dieses Bewußtsein kann ihm sein Tun nicht gelingen.
Die Eigentümlichkeit des Volks kann nur aus seinem
Wesen erkannt werden, aus seinem Verhältnis zu sich selbst,
zu seinen Gliedern, zu seinen Umgebungen, und weil kein Volk