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von den (bestellten) Richtern auf Grund apostolischer Vollmacht er¬
lassene Vorladung hat darum auch ein größeres Gewicht, als eine
Vorladung, welche ein Erzbischof ergehen läßt
Dialogus clerici et laici. Fontes III p. 405 seq.
Sa'f%Qpft. 116a' (063. Papst Johann XU. war in verräterisches Ein»
vernehmen mit Adalbert, dem Sohne Berengars, getreten. Otto I.
rückte vor Rom. Johann entfloh.) Die Bürger aber nahmen den
erhabenen Kaiser... in die Stadt auf und leisteten abermals den
Treueeid. Auch das fügten sie hinzu und beschworen es feierlich,
daß sie niemals einen Papst erwählen oder einsetzen (ordinaturos)
würden ohne Zustimmung und Wahl des Herrn Kaiser Otto...
und seines Sohnes, des Königs Otto.
Liudprandi Hist. Ottonis cap. 8.
H6b- (965.) In diesem Jahre starb auch der Herr Papst
Leo (VIII.). Da begaben sich Gesandte der Römer... nach
Sachsen und ersuchten den Kaiser, zum röm. Papste einzusetzen, wen
er wolle.... Die Bischöfe Otger von Speyer und Liuzo von
Kremona wurden mit ihnen vom Kaiser nach Rom geschickt. Da
wurde von allem röm. Volke Bischof Johannes von Narnia gewählt
und als Papst auf den apostol. Stuhl gesetzt.
Contin. Regin. ad a. 965. 88.1 p. 627 seq.
117. (1059. Auf einer Lateransynode sprach Nicolaus II.:)
Wir bestimmen und setzen fest, daß beim Ableben eines Papstes dieser
allgemeinen röm. Kirche vor allem die Kardinäle gemeinsam in sorg-
sältigster Erwägung verhandeln, unbeschadet jedoch der unserm Sohne
Heinrich (IV.) gebührenden Ehre, der jetzt König ist und, wie wir
hoffen, mit Gottes Gewährung einst Kaiser sein wird. Wie wir
ihm bereits durch Vermittelung seines Gesandten, des Kanzlers von
Langobardien, Wibert, zugestanden haben, soll er und sein Nachfolger^
der dieses Recht persönlich von dem apostol. Stuhl erlangen wird,
mit seiner Zustimmung der neuen Wahl beitreten. Damit der Makel
der Käuflichkeit sich unter keinem Vorwande einschleiche, so sollen
die frommen (religiosi) Männer im Vereine mit unserm durch¬
lauchtigsten Sohne, dem Könige Heinrich, bei der Wahl und Er¬
hebung des obersten Bischofs vorangehen (praeduces sint), die
andern aber folgen (sequaces). Cod. Udalrici n. 21.
118. (1081. Gregor VII. hatte Heinrich IV. abermals ex«
kommuniziert und schreibt nun an seinen Parteigänger, den Bischof