Lande (Croatien) auf dem rechten Ufer der obern Sau, wozu noch der
kleinere Theil des von Baiern abgetretenen italienischen Tirols und 1811
das (seit 1806 besetzte) Gebiet der Republik Ragusa kam. Das Ganze er¬
hielt 1811 seine Organisation als ein französisches Generalgouvernement;
14) die Republik der sieben (jonischen) Inseln (1807 reunirt);
15) auch Portugal ward vorübergehend (1808) von dem französischen Mar¬
schall Junot (Herzog von Abrantes) regiert.
II. Die Föderativ-Staaten Frankreichs waren:
1) Spanien (unter Joseph Bonaparte 1808 —1813); nur in Cadix behauptete
sich die Central-Junta, welche im Namen des gefangenen Königs die
Regierung übernommen hatte;
2) Neapel ohne Sicilien (als parthenopeische Republik abhängig 1799, aber
bald wieder frei, dann abermals abhängiger Bundesstaat, zuerst unter Joseph
Bonaparte 1806,—1808, dann unter Joachim Murat, Napoleon’s Schwager,
1808—1815);
3) das Königreich Italien (zuerst eine cisalpinische Republik 1797—1802,
gebildet aus der Lombardei, einigen Besitzungen der aufgehobenen Re¬
publik Venedig, dem Herzogthum Modena und 3 päpstlichen Legationen,
1802—1805 italienische Republik und seit 1805 Königreich Italien unter
Napoleon's Stiefsohne Eugen Beauharnais als Vicekönig, vermehrt 1805
durch den Rest des venetianischen Gebietes, 1808 durch die Legationen
Urbino, Ancona, Macerata, Camerino, 1809 durch den grossem Theil des
von Baiern abgetretenen Welsch-Tirol);
4) das Fürstenthum Lucca (bis 1805 Republik, dann an Napoleon’s
Schwager als Fürsten von Lucca und Piombino verliehen);
5) u. 6) die Fürstentümer Benevento und Pontecorvo, beide „zu Lehen
des französischen Reiches erhoben, um dem Streite zwischen Neapel und
dem römischen Hofe wegen dieser Herzogtümer ein Ende zu machen“
(1806, jenes erhielt Talleyrand, dieses Bernadotte, ein Schwager des
Königs Joseph von Neapel);
7) das Fürstenthum Neufchatel (1806 von Preussen abgetreten und an
den Marschall Berthier als Herzog verliehen);
8) der Rheinbund, gebildet 1806 von Baiern, Württemberg, dem Kurerz-
kanzler von Mainz (der das Fürstenthum Aschaffenburg und Regensburg
besass und dazu 1806 Frankfurt und den Titel Fürst-Primas erhielt), Ba¬
den, Cleve-Berg (1806 von Preussen und Baiern abgetreten und an Joachim
Murat als Herzog verliehen; seit dieser 1808 König von Neapel geworden,
unter französischer Administration), Hessen - Darmstadt, Nassau-Weilburg
und Usingen, den beiden Hohenzollern, Salm - Salm und Salm - Kyrburg,
Ysenburg, Lichtenstein, Ahremberg und dem Grafen von der Leyen. Dazu
kam noch im J. 1806 das von Baiern abgetretene und in ein Kurfürsten¬
thum verwandelte Würzburg, der Kurfürst von Sachsen bei seiner Erhebung
zum Könige und die Herzoge von Sachsen - Weimar, Gotha, Meiningen,
Hildburghausen und Coburg-, dann 1807 das Königreich Westfalen, gebildet
(für Napoleon’s jüngsten Bruder, Jeröme) aus den preussischen Ländern
Pütz, histor. geogr. Schul-Atlas. II.
XXI
zwischen Elbe und Rhein, dem Kurfürstenthum Hessen - Kassel, dem
Herzogthum Braunschweig - Wolfenbüttel und einem Theile Hannovers
(Göttingen und Grubenhagen, Osnabrück), ferner Anhalt, Schwarzburg,
Lippe, Reuss, Waldeck, und 1808 die beiden Mecklenburg,
9) das Herzogthum Warschau zufolge des Friedens von Tilsit 1807,
gebildet aus denjenigen preussischen Provinzen, welche im Anfang des
J. 1772 Bestandtheile des Königreichs Polen gewesen waren, und 1809
durch das von Oesterreich abgetretene Westgalizien vermehrt. Die Re¬
gierung erhielt der König von Sachsen;
10) die Republik Danzig (1807—1814), durch den Tilsiter Frieden ge¬
schaffen und unter Preussens und Sachsens Schutz gestellt, jedoch als franzö¬
sischer Waffenplatz abhängig von dem französischen Commandanten (Rapp).
HL Unabhängige Staaten in Europa:
1) Grossbritannien und Irland. Am Schlüsse des 18. Jhdrts. hatten
die Engländer Malta besetzt, welches sie ungeachtet der Bestimmung des
Friedens zu Amiens dem Johanniterorden nicht Zurückgaben. Englands
deutsches Kurfürstenthum (Hannover) ging zum Theil an das Königreich
Westfalen verloren, zum Theil wurde es unmittelbar Frankreich einver¬
leibt (s. oben II. 8. und I. 3.).
2) u. 3) Von den Staaten Italiens behaupteten die Insel Sardinien und die Insel
Sicilien, als Ueberreste der gleichnamigen Königreiche, ihre Selbständigkeit.
4) Das osmanische Reich verlor im Frieden zu Bukarest (1812) an Russ¬
land Bessarabien, und der Pruth ward zur Grenze beider Reiche bestimmt.
5) Russland gewann in einem Kriege mit Schweden Finnland (1809) und
in einem andern, mit der Pforte, Bessarabien.
6) Oesterreich verlor Belgien und die Lombardei (beide 1797), Vorder¬
österreich (1801 und 1805), Tirol (1805), das (erst 1779 gewonnene) Inn-
viertel (1809), das (erst 1805 gewonnene) Salzburg nebst Berchtesgaden
(1809), das (bei der dritten Theilung Polens 1795 erhaltene) Westgalizien
nebst Krakau, Krain, den Villacher Kreis, Triest, Istrien, Görz, Fiume
(sämmtlich 1809).
7) Preussen, welches schon im Baseler Frieden 1795 seine linksrheinischen
Besitzungen (halb Cleve, Geldern und Mörs) an Frankreich bis zu einem
allgemeinen Frieden hatte überlassen müssen, verlor 1806 auch die östliche
Hälfte von Cleve an Frankreich und Neufchatel, welches Berthier erhielt
(s. II. 7.), dann im Tilsiter Frieden alle seine Besitzungen zwischen Rhein
und Elbe, ferner jenseits der Elbe den Cottbuser Kreis und jenseits der
Oder ganz Südpreussen (nebst Thorn), ganz Neu-Ostpreussen, den süd¬
lichen und grossem Theil des Netzedistricts, die westpreussischen Kreise
Michelau und Culm (ausser Graudenz) und die Stadt Danzig nebst Gebiet.
8) Schweden verlor Finnland an Russland, behauptete aber noch Rügen
und den Rest von Vorpommern bis 1814, wo es zur Entschädigung Nor¬
wegen (von Dänemark) erhielt.
'9) Dänemarks Besitzstand bleibt während dieses Zeitraumes (bis 1814) un¬
verändert.
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