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Antiquitäten der Griechen.
Auch Fortpflanzung während der Sklaverei fand statt; die im Lande
geborenen Sklaven (oixoysvtlg, oixaXg) wurden höher geschätzt, weil sie
im Durchschnitt mehr gelernt hatten und man ihnen mehr trauen konnte.
Wie mannichfaltig die Beschäftigungen waren, kann man aus fol¬
gender Eintheilung sehen: 1) Sklaven der Republik (doilot,
örjfiUm) waren dtt Gefangenen, welche der Staat sich zueignete und
zu öffentlichen Geschäften gebrauchte, namentlich auch für das Seewesen
und belonders das Kriegsseewesen, auch zum Vermiethen an Bürger
(lo zum Dienst in den^Privatbergwerken. Xenoxli. de redit. 4, 23).
2) Sklaven der Burger [oly.tzai, olxsreia): a) in der Stadt
aa) Haus bediente: Kinderlehrer, Schreiber, Vorleser, Haushof¬
meister, Köche, Hausknechte, Gärtner, Kutscher rc.; Arbeitsmädchen
zum Spinnen, Weben, Nähen, Kleidcrverfertigen, zur Aufwartung im
Bade, zur Besorgung des Putzes rc. db) Sklaven zum Erwerb:
Lohnbedienten, Handwerker in Ofsicinen, Fabriken und Manufacturen,
Klein- und Großhandel, zum Fuhrwesen, zur Schifffahrt, bei Wechsel¬
geschäften, Aufseher u. s. w. b) Auf dem Lande: zum Acker¬
bau, Bergbau, Fischfang, zur Viehzucht, Jagd u. s. w. — Sie
arbeiteten entweder auf Rechnung des Herrn oder für sich gegen
eine gewiffe Abgabe an den Herrn oder sie wurden an Andere zum
Dienst vermiethet (die geringsten für einen Obolos). Der Sklav
war Eigenthum des Herrn, folglich mußte seine Behandlung verschie¬
den sein; im Allgemeinen war sie indeß in Athen milde. Diebstahl und
Flucht waren ihre gewöhnlichen Verbrechen, Geißelung die gewöhnliche
Strafe; Tod konnte nur durch richterlichen Ausspruch gegen sie ver¬
hängt werden. Die Staatspolizei unterhielt zur Vermeidung von
Sklavenverschwörungen in Athen 1500 skythische Bogenschützen, die
auf dem Markte ihr Lager hatten, und legte in Attika hin und wieder
Kastelle an. Der Tempel des Theseus war für die Sklaven eine Frei¬
stätte gegen unmenschliche Behandlung; auch konnten sie in späteren
Zeiten ihre Herren über zu strenge Behandlung belangen. Ihre Anzahl
wird in den blühenden Zeiten des Staates auf400,000 angegeben^ 114).
116.
2) Der Schutz verwandt t(uhoixog). Die ansässigen Ausländer
(l-ivoi jiiszonioi) bestanden theils aus bemittelten Leuten, die sich zum
Vergnügen in Athen niederließen, theils aus Gewerbe-, besonders Han-
deltreibenden, und bildeten einen sehr glücklichen Mittelstand. Nachdem
sie in die öffentlichen Register eingeschrieben waren, durften sie in der
Stadt wohnen und ihre Geschäfte betreiben, waren aber von allem An-
theil an der Regierung ausgeschloffen. Sie zahlten einen jährlichen
Tribut 0uszoixiov, 12 Drachmen, Wittwen die Hälfte) bei Strafe,
durch die dazu verordneten nmlrtzai verkauft zu werden; auch mußten
sie sich, besonders zum Behuf gerichtlicher Vorfälle, unter den Bürgern
einen Beschützer erwählen (nQoozazrjg, yQoultao&cu tiqogzuzzjv, uhqo-
ozaalov dUrj) und bei öffentlichen Feierlichkeiten mancherlei Dienste lei¬
sten. Zum Kriegsdienst und bei außerordentlichen Leistungen wurden sie
ebenfalls angezogen. Verdienste um den Staat befreiten sie von diesen
Lasten und gaben ihnen den Rang nächst den vollbürtigen Bürgern
fte erhielten die iaozeXszu, einen Vorzug, nach welchem man um so