Full text: Antiquitäten der Griechen (Theil 2, Abth. 1)

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Dritter Theil, 2te Abth.: Die historische Zeit. 
2) Bürgerliche Gewerbe. 
130. 
Der begüterte athenische Bürger wurde, wie die Mitglieder der 
übrigen Staaten, von seinen Sklaven ernährt und konnte sich um so 
ungehinderter den Staatsangelegenheiten widmen. Das ganze Leben 
war hier, wie überhaupt im Alterthume, weit mehr ein öffentliches als 
ein Familien- und Privatleben; im eigenen Hause hielt sich der Athener 
nur wenig auf: Kriegsdienst, Volksversammlungen, Gerichtssitzungen, 
Amtsverrichtungen, öffentliche Lustbarkeiten, zu denen auch die Schau¬ 
spiele gehörten, Gastmälcr, mündliche Unterhaltungen über die verschie¬ 
denartigsten Gegenstände von Interesse theils an öffentlichen Oertern, 
theils bei Bekannten und Freunden, waren das, was ihn vorzugsweise 
beschäftigte; seine physischen Bedürfnisse waren nicht groß und die, 
welche er hatte, wurden theils durch die Sklaven befriedigt, theils durch 
den Staat, wenigstens seit der Zeit, wo Volksversammlungs- und 
Richtersold bezahlt wurde. Jndeß gab es doch Biele, welche die Ober¬ 
aufsicht über ihre Arbeiter führten oder sich auch mit Gewerbsgegenstän- 
den selbst beschäftigten. Dahin gehörte zunächst die Land w i rthscha ft, 
wie unter anderen die Schriften beweisen, welche von Hellenen über 
dieselbe geschrieben sind; sie galt als gerecht und naturgemäß und war 
deßhalb geachtet. Man trieb 'Ackerbau, Weinbau, Oelbau, Viehzucht, 
Bienenzucht; in den Obst - und Küchengarten machte man mehrere 
glückliche Versuche, fremde Früchte nach Attika zu verpflanzen. — Nicht 
unbeträchtlich war auch die Zahl derer, welche durch ihre.Sklaven den 
Bergbau betreiben ließen. Außer den Marmorbrüchen verdienen 
hier besonders die Silberminen von Laurion erwähnt zu werden. 
Man erkaufte dazu die Erlaubniß vom Staate und verpflichtete sich, den 
vierundzwanzigsten Theil des Gewinnes zu entrichten. In der Kunst, die 
Metalle zu gewinnen, besonders in der Kunst des Ausscheidens, scheint 
man nicht weit gekommen zu sein. 
131. 
^In Hinsicht auf die städtischen Gewerbe beschäftigte sich nur 
der ärmere Burger mit Handwerken (ßavavno t, ol idQuZoi, ts^vZtul 
'üu.L naQu ßuvvo), o eoTi xafxivo), £oyov dian&¿fievoi. Arist. polit. 
VIII, 2.3); der reichere ließ in seinen Fabriken und Manufakturen 
durch Sklaven arbeilen. Männer von altadeliger Gesinnung entschlossen 
sich auch hierzu nicht leicht; von Seiten des Staates aber geschah Man¬ 
ches für die Belebung des Gewerbfleißes; selbst Ehrenbelohnungen 
scheint man für die Künste ausgesetzt zu haben. Zu einer bedeutenden 
Vollkommenheit hatte man es im Bearbeiten der Metalle (im Schmie¬ 
den und Gießen) und in der Bereitung des Leders gebracht. Von irgend 
einer Beschränkung der Gewerbefreiheit findet sich keine Spur; auch von 
einer Gewerbesteuer wissen wir nichts (außer von einem hoqvmov ti- 
lo’g). — Nähere Betrachtung verdient der athenische Handel. Die 
glückliche Lage des Landes, die Güte der Häfen, so wie die Nothwendig- 
keit, viele Produkte aus dem Auslande zu holen, begünstigten denselben 
Schaaff, Leitfaden. 2r Theil. Ite Abtheil. g
	        
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